Liebe Waldbühnenbesucher ! Wir freuen uns über ihren Besuch unserer heutigen Waldbühnen-Veranstaltung und möchten Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Bitte beachten Sie deshalb unsere Hausordnung Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Waldbühne Berlin mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, die Waldbühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung in der Waldbühne zu gewährleisten. Gültigkeit der Hausordnung Die Besucher der Waldbühne bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt an allen Eingängen der Waldbühne aus und kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Gelände der Waldbühne aufhält. Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften Der CTS Eventim AG und deren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Waldbühne das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen der Inhaberin des Hausrechts und deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten! Eintritt Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Jugendschutz und Altersgrenzen Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 14 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Berlin Zutritt zum Gelände der Waldbühne gewährt. Mitgebrachte Speisen und Getränke Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen davon ist ein 0,5L ©Tetra Pak oder eine PET Flasche, sowie Veranstaltungen, bei denen es im Vorhinein ausdrücklich anders angekündigt wurde; auch in diesen Fällen sind jedoch nur zum persönlichen Verzehr übliche Mengen zulässig. Generell dürfen die Transportbehältnisse und Verpackungen für Speisen und Getränke weder sperrig, noch gefährlich, oder als Wurfgeschoss geeignet sein. Getränkedosen sind in keinem Fall gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren. Alkoholische Getränke Alkoholische Getränke werden nur an Besucher über 18 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zur Waldbühne. Verhalten Auf dem Gelände der Waldbühne hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Müllentsorgung Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht. Umwelt Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere anliegende Umgebung um die Waldbühne geschont wird. Bitte beachten Sie die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung der Waldbühne. Auf dem Gelände der Waldbühne ist verboten:  das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern und –flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen  jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen  das Mitführen von Waffen jeglicher Art;  das Mitbringen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.);  das Entzünden von offenem Feuer;  das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art;  das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden;  die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten;  das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind;  Sperrige und gefährliche Gegenstände (dazu zählen auch Picknick-Körbe);  bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;  bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Personenkontrollen Die Inhaberin des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Gelände der Waldbühne verweigern. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket. Ausschluss Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Gelände eine Straftat begeht oder grob gegen die Hausordnung verstößt, ist die Inhaberin des Hausrechts berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht sie von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen. Erste Hilfe/Verletzungen Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/ Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen. Sachschäden und Fundsachen Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Auf dem Gelände der Waldbühne gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben. Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen der Waldbühne ist ausnahmslos verboten. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Ordnungsdienst überwacht. Ein Verstoß hiergegen kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen. Lärm Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Parken Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Die Inhaberin des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Auf dem Gelände der Waldbühne und in unmittelbarer Umgebung herrscht ein Parkverbot, daher empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung!