Regelsammlung Attac-d (vorläufig) (Stand: 160806, ergänzt am 19.05.09 um Satz 2 der Regel 11a aufgrund des Attac-Herbstratschlags vom16.-18. November 2007 in Gladbeck. Siehe auch http://www.attac-netzwerk.de/dasnetzwerk/gremien/ratschlag/dokumente/ und http://www.attac-netzwerk.de/das-netzwerk/gremien/was-istattac-faq/) Inhalt Regelsammlung Attac-d (vorläufig) ............................................................................................................... 1 Teil 1: Grundsätzliches ................................................................................................................................... 2 Das Selbstverständnis von Attac (November 2001) ..................................................................................... 2 Die Attac-Erklärung (Mai 2002) ..................................................................................................................... 5 Erklärung von Parteigliederungen ................................................................................................................. 7 Erklärung von Kommunen ............................................................................................................................. 8 Bedeutung des Konsens ............................................................................................................................... 8 Mitglieder/Nichtmitglieder .............................................................................................................................. 8 Teil 2: Aufgaben der Gremien und Arbeitszusammenhänge ...................................................................... 9 Ratschlag....................................................................................................................................................... 9 Delegiertenschlüssel ................................................................................................................................9 Quotierung ................................................................................................................................................9 Dokumentation der Beschlüsse des Ratschlags ......................................................................................9 Rat ................................................................................................................................................................. 9 Koordinierungskreis ..................................................................................................................................... 10 Bundesweite AGs ........................................................................................................................................ 10 Wissenschaftlicher Beirat ............................................................................................................................ 10 Büro ............................................................................................................................................................. 11 Teil 3: Verfahren, Wahlen, Beschlussfassung ............................................................................................ 12 Entscheidungsfindung in Attac .................................................................................................................... 12 Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren ........................................................................................12 Mehrheitsentscheidungen ......................................................................................................................12 Konsensfindungsverfahren .......................................................................................................................... 12 Wahl des Rates und des Koordinierungskreises ........................................................................................ 13 Wahlverfahren Koordinierungskreis ............................................................................................................ 13 Die VertreterInnen der Attac-Gruppen ...................................................................................................13 Die VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen .....................................................................................14 Die VertreterInnen der bundesweiten Arbeitszusammenhänge ............................................................14 Wahlverfahren Rat ...................................................................................................................................... 14 Details zum Wahlverfahren: ........................................................................................................................ 15 Verfahren für die Gründung und Anerkennung bundesweiter AGs ............................................................ 16 Anlagen ........................................................................................................................................................... 18 Attac Trägerverein e.V. ............................................................................................................................... 18 Überlegungen zur zukünftigen Rechtsform von Attac ................................................................................. 18 1 Teil 1: Grundsätzliches Das Selbstverständnis von Attac (November 2001) Zwischen Netzwerk, NGO und Bewegung - 8 Thesen Mit dem Aufstieg von ATTAC zu einem wichtigen Akteur im Rahmen der globalisierungskritischen Bewegung sind auch sehr unterschiedliche Erwartungen an das Projekt verknüpft. Einige betrachten ATTAC als außerparlamentarische Sammlungsbewegung, andere wiederum bezeichnen ATTAC als NGO 1, manche gehen bis zu der Vorstellung, dass ATTAC zu den nächsten Bundestagswahlen antreten sollte, und in den Medien war die Rede vom „Dachverband der Globalisierungskritiker“. Was also ist eigentlich ATTAC? Was unterscheidet ATTAC von Parteien, Verbänden, NGOs und sozialen Bewegungen? Mit den vorliegenden Thesen wollen wir zu einer Diskussion über das Selbstverständnis von ATTAC beitragen, die angesichts des raschen Wachstums für die weitere Entwicklung von grundlegender Bedeutung ist. Ein klarer Blick dafür, was ATTAC ausmacht, wo die Chancen und Grenzen des Projekts liegen, ist nützlich, damit es nicht zu falschen Erwartungen, zu Unterschätzung oder Überschätzung kommt – mit entsprechend negativen Konsequenzen. Weltanschaulicher Pluralismus Wer bei ATTAC mitmacht, kann christliche oder andere religiöse Motive haben, Atheist, Humanist, Marxist sein oder anderen Philosophien anhängen. ATTAC hat keine verbindliche theoretische, weltanschauliche, religiöse oder ideologische Basis. und braucht eine solche nicht. Vielfalt ist eine Stärke. Dies heißt allerdings nicht völlige Beliebigkeit. Für Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Chauvinismus und verwandte Ideologien gibt es keinen Platz. Der Grundkonsens von ATTAC lautet: ATTAC lehnt die gegenwärtige Form der Globalisierung, die neoliberal dominiert und primär an den Gewinninteressen der Vermögenden und Konzerne orientiert ist, ab: Die Welt ist keine Ware. ATTAC wirft die Frage nach wirtschaftliche Macht und gerechter Verteilung auf. ATTAC setzt sich für die Globalisierung von sozialer Gerechtigkeit, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten, für Demokratie und umweltgerechtes Handeln ein. In diesem Korridor emanzipatorischen Politikverständnisses haben unterschiedliche Vorstellungen über Wege und Instrumente wie dieser Konsens in praktische Politik umgesetzt werden kann, Platz. Das reicht von jenen, die sich für einzelne Aspekte der ATTAC-Programmatik (z.B. Entschuldung der Entwicklungsländer oder Einführung der Tobin-Tax) engagieren wollen, über jene, die für eine demokratische Regulierung und Zivilisierung der Globalisierung und einen radikalen Reformismus eintreten, bis hin zu jenen, die der Auffassung sind, dass das bestehende Wirtschaftssystem als solches in Frage zu stellen ist. Der Respekt dieses Pluralismus ist unabdingbare Geschäftsgrundlage von ATTAC. Die Erarbeitung konkreter Politik und praktischer Maßnahmen werden aus der Vielfalt heraus und in solidarischer Auseinandersetzung unterschiedlicher Meinungen entwickelt. Thematische Schwerpunkte Am Anfang der ATTAC-Geschichte stand die Ein-Punkt-Orientierung auf die Besteuerung von Devisentransfers, die auch den Namen ATTAC abgab. Das ist nicht mehr aktuell. Inzwischen sind viele Fragen der öko- 2 nomischen Globalisierung Gegenstand von ATTAC Initiativen: Regulierung der Finanzmärkte, des Welthandels, der ökonomischen Nord-Süd-Beziehungen u.a. Es können durchaus auch weitere Themen dazu kommen, sei es dadurch, dass bestehende Organisationen oder Netzwerke Mitglied bei ATTAC werden und dabei ihr Potential einbringen, sei es dass aus der Mitgliedschaft heraus neue Themen aufgegriffen werden. Allerdings sollte ATTAC sich nicht jedem beliebigen Thema zuwenden. Zum einen endet ein thematischer Supermarkt schnell in Wirkungslosigkeit, zum anderen gibt es in vielen Bereichen Organisationen, die wichtige Themen schon lange und erfolgreich bearbeiten. Es wäre falsch, amnesty, Pro Asyl oder Greenpeace Konkurrenz machen zu wollen. Eine gewisse Konzentration auf die ökonomischen, international wirksamen Dimensionen der Globalisierung ist unerlässlich. Bei Verknüpfungen von Fragen ökonomischer Globalisierung mit innenpolitischen oder nicht-ökonomischen Problemen, die durch die politische Entwicklung unabhängig von uns auf die Tagesordnung kommen – z.B. gegenwärtig das Thema Krieg und Frieden sowie demokratische Rechte – wird ATTAC sich gewöhnlich darauf beschränken, die Perspektive ökonomischer Globalisierung einzubringen. Auch innerhalb des Rahmens ökonomischer Globalisierungsfragen muss ATTAC Schwerpunkte bilden. Denn politische Durchschlagskraft hängt auch von der Fähigkeit ab, Positionen in einer einfachen und hegemoniefähigen Botschaft zuzuspitzen, wie dies z.B. im Falle der Tobin Tax gelungen ist. Diese Schwerpunkte können sich je nach politischer Lage verändern. Bei allen Themen steht für ATTAC die Entwicklung von Alternativen im Vordergrund. Wer macht mit bei ATTAC? In seiner Startphase war ATTAC Deutschland zunächst als herkömmliches NGO-Netzwerk angelegt. Es zeigte sich bald, dass das Projekt nur dann sein Potential voll entfalten kann, wenn es darüber hinaus auch die Möglichkeit für individuelles Engagement und vor allem für lokale Gruppen eröffnet. Damit entsteht eine Struktur von sehr ungleichen Mitgliedern mit Konsequenzen für die internen Strukturen und Entscheidungsprozesse. Deshalb kommt es darauf an, die Mitgliedschaft von Einzelpersonen, lokale Gruppen und kollektiven Mitgliedern wie Gewerkschaften, Verbände und NGOs so auszubalancieren, dass die jeweiligen Stärken aller Typen von Mitgliedern genutzt werden können. Internationalismus Für uns ist klar, dass in Zeiten der Globalisierung ein globalisierungskritisches Projekt wie ATTAC nur als internationales Projekt Sinn macht. Zwar ist Internationalismus keine Erfindung unserer Tage, aber es gibt gerade als Resultat der Globalisierung heute Möglichkeiten internationaler Zusammenarbeit und Solidarität – vorneweg das Internet – die früheren internationalistischen Kräften nicht zur Verfügung standen. ATTAC versucht diese maximal zu nutzen. Dabei versucht die internationale ATTAC-Bewegung, die Fehler früherer Konzeptionen von Internationalismus zu vermeiden. Eine Zentrale gibt es nicht, insofern unterscheidet sich ATTAC auch von internationalen Verbandsstrukturen wie Greenpeace. Jede nationale ATTAC Organisation ist eigenständig und für sich selbst verantwortlich. Die Beziehungen der einzelnen nationalen ATTAC untereinander funktionieren netzwerkförmig. Auf dem Hintergrund der historischen Erfahrungen mit den diversesten Experimenten von „Internationale“ geht es um nicht weniger als die Schaffung einer Form von internationaler Zusammenarbeit, die sich durch Gleichberechtigung und Dezentralität bei gleichzeitiger kollektiver Handlungsfähigkeit auszeichnet. 3 Basis- und Bewegungsorientierung In den 90er Jahren wurden vor allem professionelle NGOs als die Träger kritischer und oppositioneller Positionen gegenüber der neoliberalen Globalisierung wahrgenommen. Seit Seattle zeichnet sich ab, dass sich Kritik und Alternativen nun auch in Form einer neuen sozialen Bewegung niederschlagen. Soziale Bewegungen verfügen über ein großes Potential, gesellschaftliche Veränderung anzustoßen und - im günstigsten Fall - auch durchzusetzen. Ihr politisches Gewicht ist bedeutend größer als das von einzelnen Organisationen. ATTAC als Teil dieser Bewegung zieht den wichtigsten Teil seines Potentials aus dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger an der Basis. Es ist ein Hauptinteresse von ATTAC, die neue soziale Bewegung nach besten Möglichkeiten zu fördern und zu stärken. Gerade auf Grund ihres Charakters als Bewegung ist sozialen Bewegungen aber auch eine gewisse Instabilität immanent. So schnell wie sie entstehen, können sich auch wieder verfallen. ATTAC trägt selbst stark Züge einer Bewegung. Durch seine Zusammensetzung enthält es aber auch Strukturen - Gewerkschaften, Verbände. NGOs – die festere und auf dauerhafte Stabilität ausgelegte Organisationsstrukturen aufweisen. Von daher wäre es kurzsichtig, die Bewegungsorientierung zu verabsolutieren und die institutionell verfestigten Strukturen gegen die Bewegungselemente auszuspielen. ATTAC sollte Synergieeffekte zwischen beiden organisieren. ATTAC in der globalisierungskritischen Bewegung ATTAC ist ein wichtiger Bestandteil der neuen, globalisierungskritischen Bewegung, ist aber nicht identisch mit ihr. Diese Bewegung ist weitaus breiter, differenzierter und vielfältiger als ATTAC und es gibt in ihr andere sehr gewichtige Akteure. ATTAC erhebt keinen Alleinvertretungs- oder Führungsanspruch und ist auch keine Dachorganisation. ATTAC strebt eine Kooperation mit anderen Akteuren an. Ziel ist ein gesellschaftliches Bündnis als Gegenmacht zu den Kräften der globalen Märkte und deren politischen Organe. ATTAC will und wird andere Organisationen nicht verdrängen oder ersetzen, sondern bemüht sich um ein komplementäres Verhältnis zu ihnen. ATTAC ist zu Zusammenarbeit bereit, wobei die Skala von punktuellen Kooperation bis zu strategischen Bündnissen reichen kann. Angesichts der Kriegsgefahr nach den Terroranschlägen in New York und Washington kommt dieser Ansatz schneller als gedacht in den Praxistest. ATTAC reiht sich in die Friedensbewegung ein und versucht dabei die Friedensfrage mit den strukturellen Problemen der Globalisierung zu verknüpfen. Gegenüber politischen Parteien wahrt ATTAC seine Eigenständigkeit und weist Versuche parteipolitischer Instrumentalisierung oder der Kooption durch staatliche und zwischenstaatliche Institutionen zurück. Bewusst schließen wir die Mitgliedschaft von Bundes- und Landesverbänden politischer Parteien in ATTAC aus. Dies bedeutet nicht, dogmatische Berührungsängste gegenüber Parteien und staatlichen Institutionen zu pflegen. Eine differenzierte Bezugnahme auf sie – nicht zu verwechseln mit Anschlussfähigkeit – kann dazu beitragen, die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zugunsten emanzipatorischer Entwicklungen zu verschieben. Pluralität von Aktionsformen und Instrumenten Die Komplexität der gesellschaftlichen Verhältnisse macht eine Vielfalt von politischen Aktionsformen und Instrumenten notwendig. ATTAC muss Aufklären und Wissen vermitteln und politischen Druck entfalten. Expertise, Aufklärung und Aktion sind daher die wesentlichen Elemente der Arbeitsweise von ATTAC. Von der Publikation über Workshops, Konferenzen, professioneller Öffentlichkeitsarbeit bis zur Politikbeeinflussung im offiziellen politischen System, der phantasievollen Performance, Demonstrationen und Aktionen des zivi- 4 len Ungehorsams, bedient sich ATTAC je nach Umständen dieser Instrumente, ohne eines zu verabsolutieren. Gesellschaftliche Veränderungen können nur demokratisch, d.h. durch die Teilnahme vieler Menschen erreicht werden. An diesem demokratischen Imperativ orientieren sich auch die Aktionsformen von ATTAC. Aktionsformen, die diesem Ziel widersprechen, lehnen wir ab. Daraus ergibt sich, dass die Aktionsformen friedlich sind. ATTAC legt Wert darauf, dass auch in seiner Außenwirkung die politische und inhaltliche Breite des gesamten Projekts sichtbar wird. Ein innovativer Organisationstyp Die Kombination all dieser Elemente macht den spezifischen Charakter von ATTAC aus. Insofern ist ATTAC ein innovatives Projekt, das nicht ohne weiteres in die Kategorien Netzwerk, Verbandsinternationale, NGO oder Bewegung passt. Es enthält Schnittstellen zu allen und versucht vor allem die Vorzüge der einzelnen Organisationstypen miteinander zu verknüpfen und deren Nachteile zu vermeiden: die Flexibilität und Offenheit von Netzwerkstrukturen, ohne deren Unverbindlichkeit, mit dem machtpolitische Gewicht von sozialen Bewegungen ohne deren Instabilität, und der Kompetenz, Stabilität und Verbindlichkeit von NGOs und Verbänden ohne deren Abhängigkeiten und Bürokratisierungstendenzen. Die konstitutiven Merkmale dieses Organisationstyps sind: 1. ATTAC ist ein Ort, wo politische Lern- und Erfahrungsprozesse ermöglicht werden, in dem unterschiedliche Strömungen emanzipatorischer Politik miteinander diskutieren und zu gemeinsamer Handlungs- und Aktionsfähigkeit zusammenfinden. 2. Wenn ATTAC es versteht, diese Elemente der jeweiligen Situation angemessen zu kombinieren, könnte eine dynamische Stabilität entstehen, die dem Projekt eine erfolgreiche politische Zukunft sichert. Wie man diesen Organisationstypus dann nennt, ist zunächst zweitrangig. Sicher werden Organisationssoziologen sich über kurz oder lang dazu etwas einfallen lassen. In der Zwischenzeit begnügen wir uns mit: ATTAC ist ATTAC. Die Attac-Erklärung (Mai 2002) Die Welt ist keine Ware – eine andere Welt ist möglich! Was will Attac? Die Globalisierung ist ein Umbruch von historischen Dimensionen. Sie verändert die Gesellschaft mit enormem Tempo und greift tief in unsere Lebensbedingungen ein. Sie wird bisher einseitig von mächtigen Wirtschaftsinteressen dominiert, von großen Banken, Investmentfonds, Transnationalen Konzernen und anderen großen Kapitalbesitzern. Ihr Leitbild ist der Neoliberalismus. Nach dieser Ideologie lassen sich die gesellschaftlichen Probleme am besten lösen, wenn man sie dem Markt und den Privatunternehmen überlässt. Das neoliberale Versprechen, die Globalisierung bringe Wohlstand für alle, hat sich jedoch nicht erfüllt, im Gegenteil: Die soziale Kluft zwischen Nord und Süd wird tiefer. Während die Reichen immer reicher werden, wächst die Armut in der Dritten Welt. Durch Finanz- und Wirtschaftskrisen werden über Nacht ganze Volkswirtschaften ruiniert und verlieren Hunderttausende ihren Arbeitsplatz. Die Armut ist in die Industrieländer zurückgekehrt. Auch bei uns nehmen soziale Unsicherheit, Ausgrenzung und Ungerechtigkeit zu. Die sozialen Sicherungssysteme werden abgebaut und sind von Privatisierung be5 droht. Renten, Gesundheit, Bildung sollen zur Ware werden. ı Demokratie wird untergraben, weil Global Players mit der Drohung, den "Standort" zu wechseln, zunehmend die Politik diktieren. Neue Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern entstehen. Die Deregulierung der Arbeitsmärkte und der Sozialabbau werden wesentlich mithilfe unter- und unbezahlter, flexibler Frauenarbeit vollzogen. Auch Männerarbeit wird zunehmend nach diesem Modell der weltweit ungeschützten flexibilisierten Billigjobs dereguliert und globalisiert. Die Globalisierung hat zu einer krassen Zunahme sexistischer und struktureller Gewalt gegen Frauen wie z. B. des transnationalen Handels mit Frauen und Kindern geführt. Die Opfer der neuen, globalisierten Kriege sind ebenfalls in überwiegender Mehrheit Frauen und Kinder. Die Lösung der Umweltprobleme wird verschleppt. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden durch die Unterwerfung unter die Marktlogik zerstört. Kulturelle Vielfalt wird durch eine ökonomisch mächtige Kulturindustrie eingeebnet. Die Suggestivkraft von Werbung und Markenlogos bestimmt immer stärker Wertorientierungen und gesellschaftliche Leitbilder. Neben anderen Gründen sind es hegemoniale Interessen und neue Rohstoffquellen (Öl und Gas), zu deren Sicherung reiche Industriestaaten zunehmend militärische Planungen und kriegerische Interventionen durchführen. Die neoliberale Globalisierung hat sehr viele Verlierer und nur wenige Gewinner hervorgebracht. Sie begünstigt damit politische Destabilisierung und ist ein Grund für Gewalt, Krieg und Terrorismus. Dies führt zur Rechtfertigung von weltweiter Aufrüstung, von Militarisierung und zur Aushöhlung demokratischer Rechte. Wir brauchen eine andere Politik Die neoliberale Globalisierung ist keineswegs schicksalhaft und alternativlos. Sie ist von den Regierungen der großen Industrieländer und mit Hilfe von Internationalem Währungsfonds (IWF), Weltbank und Welthandelsorganisation (WTO) zielgerichtet betrieben worden. Deutschland und die EU spielen dabei sowohl nach innen (Liberalisierung der Binnenmärkte) als auch bei der neoliberalen Zurichtung der Weltwirtschaft eine maßgebliche Rolle. Dazu gab und gibt es wirtschafts- und gesellschaftspolitische Alternativen. Wir setzen uns ein für eine ökologische und solidarische Weltwirtschaftsordnung. In ihr gibt es mehr gleichberechtigte internationale Zusammenarbeit und eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung des Nordens wie des Südens. Wir wollen eine Welt, in der Demokratie für alle Menschen gewährleistet ist und kulturelle Vielfalt erhalten bleibt. Diese Ziele sind nur durchsetzbar, wenn es eine starke, international handelnde gesellschaftliche Bewegung gibt. Attac ist Teil dieser Bewegung, die sich in Seattle, Prag, Genua sowie anderen Orten formiert hat und sich unter anderem im Weltsozialforum von Porto Alegre weiter entwickelt. Attac will als Teil der außerparlamentarischen Bewegung einen Beitrag für eine umfassende Demokratisierung der Gesellschaft leisten. Attac streitet für eine neue Weltwirtschaftsordnung, in der der Reichtum der Welt gerecht verteilt und ökologisch genutzt wird. Attac ist Bestandteil der Antikriegs- und Friedensbewegung, denn eine gerechte Welt ist ohne Frieden nicht möglich. Attac setzt sich ein für: Ein Ende der neuen Kriegsvorbereitungen und Kriege und für zivile und friedliche Konfliktlösungen. Eine Militarisierung der Außenpolitik und Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland lehnen wir ab. 6 Die Einführung einer Steuer auf internationale Finanztransaktionen, sog. Tobinsteuer und die Verwendung der Einnahmen für internationale Umwelt- und Entwicklungsaufgaben. Die Schließung der Steueroasen, die Regulierung von Derivaten und das Verbot von hochspekulativen Fonds (sog. Hedge-Fonds). Die stärkere Besteuerung von Kapitaleinkünften und großen Vermögen. Die Lösung der Schuldenkrise der Entwicklungsländer, die Beendigung der neoliberalen Strukturanpassung sowie die Ablösung der Diktatur der Gläubiger durch ein faires und transparentes Verfahren. Eine Welthandelsordnung, die den Interessen der Entwicklungsländer, sozial Benachteiligten und der Umwelt Vorrang einräumt. Internationale Institutionen, die diesen Zielen und nicht den Interessen von Industrieländern, Konzernen und korrupten Eliten dienen. Ein demokratisches und soziales Europa, das sich an den Bedürfnissen der Menschen und der Solidarität mit den anderen Teilen der Welt orientiert. Wir wehren uns gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechtes, der Bewegungsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Wir weisen die Kriminalisierung der Bewegung gegen die neoliberale Globalisierung zurück. Eine demokratische Reform der öffentlichen Dienstleistungen. Wir setzen uns ein für ein Niveau sozialer Sicherung, das allen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wir wenden uns gegen Privatisierung öffentlicher Dienste und der Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge z. Bsp. Des Gesundheits- und Bildungssystems sowie der Wasserversorgung, wie sie im Rahmen des GATS Abkommens droht. Die Privatisierung öffentlicher Güter und genetischer Ressourcen lehnen wir ab. Ein System der solidarischen Alterssicherung. Umverteilung und Umbewertung von Erwerbs- und unbezahlter Arbeit im Rahmen der Internationalen und geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Eine soziale und ökologische Gestaltung der Landwirtschaft. Gentechnisch veränderten Produkte und Patente auf Leben lehnen wir ab. Die Regulierung und Einschränkung der Macht transnationaler Konzerne und ökonomischer Machtzusammenballungen durch Kartelle und Fusionen. Wir fordern u.a. höhere Unternehmenssteuern, existenzsichernde Löhne, Arbeitsrechte und Mitentscheidungsrechte für Beschäftigte, Gleichstellungsauflagen, soziale und ökologische Standards. Nehmen wir gemeinsam die Zukunft unserer Welt in die Hand! Erklärung von Parteigliederungen Parteien oder Parteigliederungen unterhalb der Landesebene können Attac nur dann unterstützen, wenn sie zuvor die Parteien-spezifische Fassung der Attac-Erklärung unterzeichnet haben, die unten stehende Ergänzung enthält. Damit bekommen sie aber kein Stimmrecht. Parteigliederungen auf Landes- und Bundesebene haben dagegen keine Möglichkeit, Attac-Unterstützer zu werden. Parteien spielen eine einflussreiche und bisweilen übermächtige Rolle bei der gesellschaftlichen Meinungsbildung. Daher begrüßen wir Initiativen und Bewegungen wie attac, die die Einbeziehung und aktive Einmischung in Politik für viele Menschen wieder attraktiv macht. Als Parteigliederungen bekennen wir uns zu den Zielen und Forderungen von Attac und versuchen, unsere politischen Spielräume sowohl in unseren eigenen 7 Parteien als auch in der parlamentarischen Arbeit im Sinne dieser Zielen und Forderungen zu nutzen. Unsere Unterstützung für Attac dient nicht der politischen Vereinnahmung, sondern ist vielmehr Ausdruck unseres Respekts für die einer Bewegung wie Attac entsprechenden, parteiunabhängigen politischen Aktions- und Entscheidungsformen. Erklärung von Kommunen = Wortlaut der Attac-Erklärung (Mai 2002) mit folgender Ergänzung: Die Kommunen in der Globalisierung Die Kommunen sind durch die Globalisierung auf direkte Weise betroffen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gestalten sie das unmittelbare Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger wesentlich mit. Dabei sind sie dem Druck ausgesetzt, viele neoliberale Politikempfehlungen der Landes- und Bundespolitik z.B. in den Bereichen Steuern, Umwelt und Soziales vor Ort umzusetzen. Zugleich werden die politischen Spielräume der Kommunen durch die Globalisierung tagtäglich weiter reduziert. Sie tragen die finanzielle Hauptlast der sozialen Polarisierung in der Gesellschaft und sind durch sinkende Steuereinnahmen infolge der bundesweiten Steuerpolitik und der regionalen Standortkonkurrenz immer weniger in der Lage, ihre Verantwortung für die Bereitstellung sozialer Dienste nachzukommen. Als Kommunen bekennen wir uns zu den Zielen und Forderungen von Attac und versuchen, unsere politischen Spielräume im Sinne dieser Ziele und Forderungen zu nutzen. Bedeutung des Konsens Entscheidungen bei Attac werden grundsätzlich im Konsens herbeigeführt. Das Konsensverfahren ist für uns aus folgenden Gründen sehr wichtig: 1. Attac ist ein breites Bündnis, in dem sehr unterschiedliche Personen und Organisationen gleichberechtigt zusammenarbeiten. Dies gilt sowohl für Ratschläge, als auch Attac-Rat und Koordinierungskreis. Auch unsere Diskussions- und Entscheidungskultur soll dieses Ziel widerspiegeln, 2. Konsens erhöht die Motivation, gemeinsam beschlossene Aktivitäten auch gemeinsam in die Praxis umzusetzen. Damit wird das Potential von ATTAC viel besser ausgeschöpft. Bei 51%Entscheidungen wird die 49%-Minderheit sich sicher nicht sehr engagiert – wenn überhaupt – für die gemeinsame Politik einsetzen, 3. Konsensdruck reduziert die Spielräume für Fraktionsbildung und die machtpolitische Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten. Konsens bedeutet dabei, wenn niemand widerspricht, nicht wenn alle zustimmen. Nur wenn dies trotz intensiven Bemühens nicht möglich ist, kommt es zu Abstimmungen. Dieser Grundsatz entspricht den im Attac-Selbstverständnispapier formulierten Grundsätzen. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) Mitglieder/Nichtmitglieder Für alle Organe von Attac gilt, dass Mitglieder und Nichtmitglieder von Attac die gleichen Rechte haben. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002, redaktionell überarbeitet durch Einfügung des 2. "von Attac") 8 Teil 2: Aufgaben der Gremien und Arbeitszusammenhänge Ratschlag Der Ratschlag ist das höchste Entscheidungsgremium von Attac. Er trifft sich zweimal jährlich und zwar einmal als “Attac-Basistreffen” mit dem Schwerpunkt auf Erfahrungsaustausch und ein weiteres Mal mit dem Schwerpunkt Entscheidungsgremium u.a. mit den jährlichen Wahlen zum Attac-Rat und zum Koordinierungskreis. Beide Treffen sind öffentliche Vollversammlungen. Der Attac-Ratschlag ist ein öffentliches Treffen aller interessierten Menschen aus den Mitgliedsorganisationen, Ortsgruppen sowie den bundesweiten Arbeitszusammenhängen und aktiver Nichtmitglieder. Entscheidungen werden im Konsensverfahren getroffen. Abstimmungen sollen die Ausnahme sein. Für den Fall von Abstimmungen und Wahlen werden von den Mitgliedorganisationen und Ortsgruppen Delegierte bestimmt (s.u.). Der Ratschlag ist eine bundesweite Vollversammlung, auf der alle Anwesenden, egal ob Attac-Mitglieder oder nicht, Rede- und Stimmrecht haben. Zusätzlich bestimmen die Attac- Gruppen, Mitgliedsorganisationen und bundesweiten Arbeitszusammenhänge ihre Delegierten nach ihrem eigenen Verfahren, das nicht bundesweit zentral geregelt wird. (Beschluss RSFrankfurt 2002) Delegiertenschlüssel Zur Verteilung der Delegiertenstimmen auf dem Ratschlag: Jede Attac-Gruppe bekommt zwei Stimmen. Dies soll möglich machen, dass von jeder Gruppe jeweils ein Mann und eine Frau entsandt werden und die Beteiligung an den Ratschlägen verbreitern. Attac-Gruppen mit mehr als 100 Attac-Mitgliedern bekommen vier Stimmen. Gruppen mit mehr als 200 Attac-Mitgliedern erhalten sechs Stimmen. Danach gibt es keine weitere Differenzierung. Die bundesweit tätigen Mitgliedsorganisationen erhalten jeweils zwei Stimmen. Bundesweite Arbeitsgruppen Kampagnen, Frauennetzwerk, wissenschaftlicher Beirat, usw. erhalten auch jeweils zwei Stimmen. (Beschluss RS Frankfurt 2002 und Aachen 2003) Quotierung (Dieser Absatz ist noch nicht vom Ratschlag, sondern bisher nur vom Rat beschlossen worden) Die Delegierten der Attac-Gruppen sollen so gewählt werden, dass mindestens die Hälfte der Delegierten Frauen sein können, aber maximal die Hälfte Männer. D.h.: bleiben Frauenplätze unbesetzt, sind diese nicht durch Männer auffüllbar, jedoch können leere Männerplätze durch Frauen besetzt werden. Dokumentation der Beschlüsse des Ratschlags Die Beschlüsse des Ratschlags werden ein einem Beschlussprotokoll festgehalten und in ein "immer währendes Beschlussprotokoll" eingefügt. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002, Diese Regelsammlung und das Wiki (aufgegangen 2008 im FAQ) sind die Umsetzung dieses Beschlusses) Rat Der Attac-Rat trifft sich etwa viermal im Jahr. Er diskutiert richtungsweisende Prozesse und notwendige weiterreichende Entscheidungen zwischen den Ratschlägen. All die langfristigen Themen, für die der Ratschlag 9 nicht die Ruhe und Kontinuität und der Koordinierungskreis nicht die Zeit bietet, sollen hier diskutiert werden. Er soll die Ideen und Vorstellungen aller Teile von Attac zusammenbringen. Der Attac-Rat dient der Beteiligung der Gruppen und Mitgliedsorganisationen verschiedener politischer Hintergründe. Er ist auch für sich entscheidungsfähig. Der Attac-Rat besteht aus den Mitgliedern des Koordinierungskreises sowie aus mehr als der doppelten Zahl weiterer Mitglieder. Die Attac-Gruppen entsenden 24 weitere Mitglieder aus den vier Attac-Regionen (Nord, Süd, Ost, West). Die Mitgliedsorganisationen entsenden 12 weitere Mitglieder. Ferner sollen alle weiteren bundesweit relevanten Attac-Arbeitszusammenhänge wie Arbeitsgruppen, Kampagnen, wissenschaftlicher Beirat, Frauennetzwerk, die durch die vorher gewählten Gruppen- oder OrganisationsvertreterInnen noch nicht abgedeckt sind, VertreterInnen entsandt werden. (Beschluss Ratschlag 2002 in Frankfurt) Zur aktuellen Zusammensetzung und zu den Protokollen: http://www.attac.de/rat Koordinierungskreis Der Koordinierungskreis trifft sich normalerweise monatlich. Er ist ein Arbeitsgremium. Der Koordinierungskreis vertritt Attac im Rahmen der politischen Beschlüsse von Attac-Rat und Ratschlag nach Außen und organisiert die Durchführung bundesweiter Aktionen und den internen Kommunikationsfluss. Der Koordinierungskreis besteht aus 21 Mitgliedern. 12 Mitglieder entsenden die Attac-Gruppen, die 6 Mitgliedsorganisationen und 3 weitere die bundesweit relevanten Arbeitszusammenhänge wie z.B. Arbeitsgruppen, Kampagnen, wissenschaftlicher Beirat, Frauennetzwerk, usw. Das Büro wird vom Koordinierungskreis eingesetzt und kontrolliert. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) Bundesweite AGs Die bundesweiten AGs bestehen aus allen Interessierten in einem Themenbereich. Sie können eigenständige Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen dieses Themenbereiches unter ihrem Namen (“Attac-AG xy”) nach außen vertreten, nachdem sie als AG vom Attac-Rat anerkannt wurden. Bundesweite Attac-AGs haben, sofern sie nicht selbst im KoKreis vertreten sind, eine Ansprechperson im Ko-Kreis, um den Informationsfluss innerhalb von Attac zu verbessern. Nach dem Einverständnis des AttacRates können bundesweite AGs im Rahmen des Selbstverständnispapiers von Attac in eigenem Namen auftreten und handeln. (Beschluss Ratschlag 2002 in Frankfurt) Wissenschaftlicher Beirat Ende 2001 entstand bei Attac Deutschland die Initiative, ein Beratungs- und Forschungsgremium zu gründen: den Wissenschaftlichen Beirat. In diesem arbeiten mittlerweile fast 100 ProfessorInnen, WissenschaftlerInnen und Experten mit. Sie vertreten ein breites Spektrum unterschiedlicher Fachrichtungen. Engagiert sind Ökonomen, Soziologen, Politologen, Juristen, Psychologen und Fachleute anderer Professionen. Ihnen gemeinsam ist die Absicht, ihre Expertise in den Dienst des globalisierungskritischen Netzwerks Attac Deutschland stellen. Die Zusammenarbeit beruht auf Gegenseitigkeit. So bitten Gruppen und Gremien von Attac die Mitglieder des Beirats, Stellung zu nehmen, wenn aktuelle Fragen aus wissenschaftlicher Sicht zu beurteilen sind. Umgekehrt speisen die Arbeitsgruppen des Wissenschaftlichen Beirats ihre Forschungsergebnisse in die Arbeit von Attac ein, wenn sie meinen, dass diese nützlich sind. 10 Die beteiligten WissenschaftlerInnen sind sich grundsätzlich einig über ihre kritische Haltung zur gegenwärtigen Richtung der Globalisierung. Dies schließt Pluralismus in Methoden, Zielen und Ergebnissen sowie differierende Positionen nicht aus. Der Wissenschaftliche Beirat versteht sich nicht als Teil von Attac, sondern als unabhängiges Gremium, das seine eigenen Einschätzungen vertritt. Büro Das Büro wird vom Koordinierungskreis eingesetzt und kontrolliert. Politisch wegweisende Entscheidungen werden nicht vom Büro getroffen. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) Seine Hauptaufgabe ist es, die Arbeit der ehrenamtlich aktiven Attacis in den bundesweiten Arbeitszusammenhängen, Gruppen und Gremien zu unterstützen und die verwaltungstechnische Infrastruktur sicher zu stellen. Es ist kein „Politbüro“ und keine Entscheidungszentrale, sondern ein wichtiger Knotenpunkt in unserem vielschichtigen Netz. Das „Treiben“ des Büro-Teams wird regelmäßig rückgekoppelt und abgesprochen mit der Büro-AG des KoKreises, die aus vier Mitgliedern besteht und rotierend besetzt werden soll, so dass alle Kokreis-Mitglieder intensiven Einblick bekommen können. Die Pressearbeit wird in enger Abstimmung mit der Presse-AG organisiert und haushaltsrelevante Finanzentscheidungen trifft die Finanz-AG des KoKreises. Die fest eingestellten Beschäftigten haben kein Vetorecht in den Gremien, aber eine Betriebsrätin. 11 Teil 3: Verfahren, Wahlen, Beschlussfassung Entscheidungsfindung in Attac Es gibt zwei Entscheidungswege: Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren und Mehrheitsabstimmung. Grundsätzlich werden wichtige Entscheidungen auch auf dem Ratschlag wenn irgend möglich im vollen Konsens herbeigeführt. Diesem Ziel soll auch Form und Stil der Diskussion entsprechen. Konsens ist, wenn niemand widerspricht, nicht wenn alle zustimmen. Das hier vorgeschlagene Modell soll verhindern, dass bei Attac eine Kultur von Mehrheitsabstimmungen und Übergehen von Minderheiten entsteht. Es soll aber auch eine Selbstblockade verhindern. Die Konsensorientierung relativiert auch die Bedeutung des Delegiertenschlüssels erheblich. Konsensorientiertes Entscheidungsverfahren Mit diesem Verfahren werden alle Entscheidungen behandelt außer Finanzfragen, Haushaltsplan, Wahlen, Ort des nächsten Ratschlages und andere Entscheidungen, die einen ähnlich wenig grundsätzlichen Charakter haben. Politische Grundsatzentscheidungen müssen so behandelt werden. Mehrheitsentscheidungen Mehrheitsentscheidungen und Wahlen werden von den Delegierten bestimmt. Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten wird entschieden: Geschäftsordnung Finanzfragen Haushaltsplan Ort des nächsten Ratschlages Politische Grundsatzfragen werden nach dem konsensorientierten Verfahren entschieden. (alles Beschlüsse vom Ratschlag Frankfurt 2002) Konsensfindungsverfahren Für alle inhaltlichen Beschlüsse der Attac Organe gilt das Konsensprinzip unter Einhaltung des folgenden Konsensfindungsverfahrens. Es gilt der Grundsatz: "Konsens ist nicht, wenn alle zustimmen, sondern wenn kein Veto eingelegt wird". Es wird grundsätzlich versucht, auf Konsens zu diskutieren. Das Veto soll ultima ratio sein. Ein Veto kann von 10% der Anwesenden herbeigeführt werden. 1. Diese Konsensfindung vollzieht sich in der ersten Stufe im Rahmen einer moderierten Debatte (z. B. um den Inhalt eines Antrages), bei welcher auch jederzeit durch Handzeichen ein Meinungsbild eingeholt werden kann. Führt diese Debatte innerhalb eines zuvor mit einfacher Mehrheit festgelegten Zeitrahmens nicht zu einem solchen Konsens wird die Debatte zunächst abgebrochen. (Die Konsens-Abstimmung erfolgt, indem zunächst die Zustimmung abgefragt wird, danach die Gegenstimmen dann die Enthaltungen. Und zum Schluss die Vetostimmen) Dieses Verfahren kann (!) auch unter Verwendung verschieden farbiger Karten durchgeführt werden: z. B.: Grün: Volle Zustimmung Blau: Zustimmung mit Bedenken; Weiß: Enthaltung, Gelb: Dagegen, aber Kein Veto, sondern passieren lassen Rot: Veto („Ich Verbiete“) Beschlüsse sind nur möglich, wenn ein Vorschlag mehr posi12 tive (blau und grün) als negative Stimmen (rot und gelb) hat und die Zahl derjenigen, die ein Veto einlegen wollen kleiner 10% liegt. Wenn möglich sollten auch bei weniger als 10% Vetos nach einem Meinungsbild die Einwände vor der Entscheidung gehört werden. 2. Bei fehlendem Konsens wird in der zweiten Stufe eine offene Gruppe gebildet, an der sich insbesondere die Kontrahenten der Debatte beteiligen. Diese Gruppe ("Konsensrunde" genannt) geht "in Klausur" und bemüht sich innerhalb eines zuvor mit einfacher Mehrheit aller Anwesenden festgelegten Zeitrahmens einen konsensfähigen Kompromiss zu formulieren. 3. Gelingt dies wird in der dritten Stufe über diesen Kompromissvorschlag nach einer kurzen Debatte im Plenum, also unter allen Anwesenden abgestimmt. 4. Wenn diese Abstimmung dann nicht weniger als 10% Vetostimmen ergibt, kann (!) in der vierten Stufeinnerhalb der Minorität ohne weitere Debatte eine Abstimmung durchgeführt werden, ob der Konsens –unter Einräumung der Möglichkeit, ein kurzes Minderheitenvotum ebenfalls zu veröffentlichen (bei Nennung der Prozentzahl der Minderheit) - dennoch akzeptiert wird oder nicht. Wenn diese Abstimmung mit einfacher Mehrheit zum Ergebnis kommt, dass der Konsens dennoch nicht akzeptiert werden kann, ist die Konsensfindung auf diesem Ratschlag gescheitert. In diesem Fall können weitere Konsensrunden zwischen den Ratschlägen stattfinden. Auf dem nächsten Ratschlag kann es dann möglich sein, dass über das gleiche Thema ein Beschluss herbeigeführt wird, auch wenn mehr als 10%, aber weniger als 25% Vetos eingelegt werden. – Die Details dieses Prozesses sind noch zu klären. ). 5. Andernfalls wird in der fünften Stufe abschließend innerhalb eines zuvor mit einfacher Mehrheit aller Anwesenden festgelegten Zeitrahmens der Inhalt des Minderheitenvotums zur Kenntnisnahme vorgelegt. Danach wird nicht mehr über den Inhalt des Beschlusses oder des Minderheitenvotums abgestimmt, sondern mittels 90%iger Mehrheit lediglich darüber, ob beide als solche von attac verabschiedet werden oder nicht. Vorteile des Konsensprinzips/ des 5 stufigen Konsensfindungsprozesses: • Die sehr heterogene Mitglieder-Struktur von attac wird zusammengehalten und das Netzwerk zerreißt nicht • Die Diskussions- und Streitkultur wird merklich verbessert • Fraktionsbildungen innerhalb von Attac werden vermieden • Endlose, fruchtlose Debatten und "Zerreißproben" durch knappe Kampfabstimmungen finden nicht statt Wahl des Rates und des Koordinierungskreises Wahlverfahren Koordinierungskreis Die Mitglieder des Koordinierungskreises werden von den Delegierten gewählt. Zwei Personen von Noya sollen für ein Jahr einen Platz im KoKreis erhalten. (Beschluss des Attac-Herbstratschlags vom 16.-18. November 2007 in Gladbeck Die VertreterInnen der Attac-Gruppen Alle KandidatInnen müssen ein Mandat einer aktiven Attac-Gruppe haben. Bei allen Wahlen von AttacGruppenvertreterInnen ist nur gewählt wer mindestens 50% der abgegebenen Stimmen erhält. Alle Kandida13 tInnen haben Gelegenheit sich vorzustellen. Dabei müssen sie offen legen, welchen anderen politisch aktiven Organisationen und Parteien sie angehören und ob sie dort Ämter bzw. Mandate bekleiden. Die Wahl findet geheim statt. 8 der 12 VertreterInnen der Attac-Gruppen werden auf dem Ratschlag von den vier Regionalversammlungen gebildet. Die regionale Aufteilung erfolgt so: Süden (Bayern, Baden-Württemberg), Osten (MecklenburgVorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen), Westen (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und Norden (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen). Jede Regionalversammlung besteht aus den Delegierten der jeweiligen Region. Sie tagen öffentlich. Auf jeder Regionalversammlung werden zwei VertreterInnen gewählt, davon jeweils maximal ein Mann. Die verbleibenden 4 Plätze werden vom Plenum der Delegierten aus den Attac-Gruppen bestimmt, wobei sichergestellt sein muss, dass insgesamt nicht mehr als 6 Männer von den Attac-Gruppen gewählt werden. Die VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen Die 6 VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen werden auf einer Versammlung der VertreterInnen der anwesenden bundesweit arbeitenden Organisationen gewählt. Alle Organisationen, die im Koordinierungskreis mitarbeiten wollen, werden kurz in der Versammlung der Organisationen vorgestellt. Alle Organisationen müssen überregional tätig sein. Sie sollen benennen, welche Person sie im Kokreis vertreten wird. Die Personen sollen offen legen, welchen anderen politisch aktiven Organisationen und Parteien sie angehören und ob sie dort Ämter bzw. Mandate bekleiden. Bestimmt werden jedoch Organisationen, nicht natürliche Personen. Die gewählten Organisationen sollen eine ausgewogene Mischung ergeben. Es geht darum, die verschiedenen Teile des Bündnisses gut abzubilden. Wenn sich die Versammlung der Mitgliedsorganisationen nicht einigen kann, so werden die Organisationen gewählt. Die Wahl findet in drei Wahlvorgängen statt, um der Versammlung die Möglichkeit zu geben, die Zusammensetzung der Organisationen im Kokreis genauer zu bestimmen. Gewählt ist die Organisation, die mindestens 50% der Stimmen enthält. Die VertreterInnen der bundesweiten Arbeitszusammenhänge Die Bestimmung der VertreterInnen der weiteren bundesweiten Arbeitszusammenhänge erfolgt, nachdem die VertreterInnen der Attac-Gruppen und der Mitgliedsorganisationen bestimmt wurden. Dabei soll berücksichtigt werden, welche bundesweiten Arbeitszusammenhänge im Koordinierungskreis noch fehlen. Die kandidierenden Arbeitszusammenhänge sollen benennen, welche Person sie im Kokreis vertreten wird. Die Personen sollen offen legen, welchen anderen politisch aktiven Organisationen und Parteien sie angehören und ob sie dort Ämter bzw. Mandate bekleiden. Bestimmt werden jedoch Arbeitszusammenhänge, nicht natürliche Personen. Dazu wird im Plenum eine Liste von nicht oder nicht ausreichend im Koordinierungskreis vertretenen Organisationen gesammelt. Dem Plenum bleibt nun überlassen, ob es die Auswahl der VertreterInnen der Arbeitszusammenhänge durch eine Arbeitsgruppe vorbereiten lässt oder direkt von der Liste der kandidierenden Arbeitszusammenhänge wählt. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) Wahlverfahren Rat Die VertreterInnen der Attac-Gruppen: Die Bestimmung der 24 VertreterInnen der Attac-Gruppen erfolgt in den gleichen Regionalversammlungen, wie oben beschrieben. In diesen vier Regionalversammlungen wählen die Delegierten aus der jeweiligen Region jeweils sechs VertreterInnen, davon max. drei Männer, nach dem gleichen Verfahren mit dem auch die VertreterInnen der Regionalgruppen im Kokreis gewählt werden. 14 Die VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen: Die 12 VertreterInnen der Mitgliedsorganisationen im Attac-Rat werden über das gleiche Verfahren bestimmt, wie die VertreterInnen der Organisationen im Koordinierungskreis (s.o.). VertreterInnen der bundesweiten Arbeitszusammenhänge: Zur Bestimmung der VertreterInnen der bundesweiten Arbeitszusammenhänge im Attac-Rat gilt das gleiche Verfahren wie für ihre VertreterInnen im Koordinierungskreis (s.o.). Eine Obergrenze wurde nicht festgelegt. Kooptation: Der Attac-Rat und der Koordinierungskreis können weitere Mitglieder zum Attac-Rat einladen. Dies ist vom Attac-Rat zu bestätigen (Kooptation). (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) Details zum Wahlverfahren: • Es hat sich gezeigt, dass es einige Unklarheiten im Wahlverfahren für Rat und Kokreis gab, darum sind hier einige Ergänzungen und Klarstellungen, die zunächst nur für den nächsten Ratschlag beschlossen wurden (Beschluss des Ratschlags 2004 in Hamburg): Wer wird gewählt? • Auf dem Ratschlag 2002 in Frankfurt haben wir im Konsens beschlossen, dass Kokreis und Rat durch folgende Wahlen besetzt werden. Koordinierungskreis • Kokreiswahlen in den Regionalkonferenzen: jeweils zwei VertreterInnen der lokalen Gruppen, davon max. 1 Mann (d.h. zwei Frauen sind durchaus möglich). Wahlberechtigt sind nur die Delegierten aus der jeweiligen Region. • Kokreiswahlen in der Organisationsversammlung: 6 Organisationen, keine Quotierung. Wahlberechtigt sind nur die Delegierten der Mitgliedsorganisationen. • Wahlen der verbleibenden Kokreis-VertreterInnen der Attac-Gruppen im Plenum. (min. 4, evtl. mehr, wenn nicht jede Regionalkonferenz zwei KandidatInnen gewählt hat.) Unter den Gewählten dürfen nur so viele Männer sein, dass die Gesamtzahl der männlichen Vertreter der Gruppen 6 nicht überschreitet. Wahlberechtigt sind nur die Delegierten der Attac-Gruppen. • Wahl von drei bundesweiten Attac-AGs im Plenum für den Kokreis. Wahlberechtigt sind alle Delegierten, keine Quotierung . Rat • Wahl der RatsvertreterInnen in den Regionalkonferenzen: Jeweils 6 VertreterInnen der lokalen Gruppen, davon jeweils max. 3 Männer. Wahlberechtigt sind nur die Delegierten aus der jeweiligen Region. • Wahl von 12 Organisationen für den Attac-Rat in der Organisationsversammlung. Wahlberechtigt sind nur die Delegierten der Organisationen. Quotierung spielt keine Rolle • Bundesweite anerkannte AGs, die durch die anderen VertreterInnen noch nicht im Rat vertreten sind, dürfen jeweils eineN VertreterIn in den Rat entsenden. Ablauf Quotierung: Zunächst werden die für Frauen reservierten Plätze besetzt, danach in einem zweiten Verfahren die offenen Plätze, wo die Frauen, die bis dahin nicht gewählt wurden, wieder antreten können. Insgesamt kann es also bis zu 6 Wahlgänge geben. Während die Stimmen für die Frauen noch ausgezählt wer- 15 den, können sich die Männer schon einmal vorstellen. Vorstellung: Nachdem sich alle KandidatInnen vorgestellt haben, folgt eine Fragenrunde, auf die alle KandidatInnen antworten dürfen. Im ersten Wahlgang hat jedeR DelegierteR genauso viele Stimmen wie Plätze zu vergeben sind. Die Bestplatzierten sind gewählt, sofern sie mindestens 50% der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Sollten noch Plätze zu besetzen sein (dies ist dann der Fall, wenn nicht genug Menschen die notwendigen 50% erreicht haben), findet ein zweiter Wahlgang für die verbleibenden Plätze statt. Hier dürfen maximal doppelt so viele KandidatInnen antreten, wie Plätze noch frei sind. Hierfür kommen nur die bestplatzierten KandidatInnen aus dem ersten Wahlgang in Frage. JedeR DelegierteR hat genauso viele Stimmen wie noch Plätze zu besetzen sind. Die Besetzung der Plätze erfolgt analog zum 1. Wahlgang. Sofern immer noch Plätze zu besetzen sind, findet analog zum zweiten noch ein dritter Wahlgang statt, bei dem dann allerdings nur noch einE KandidatIn pro Platz (wieder die Bestplazierten vom Wahlgang davor) antreten darf. JedeR DelegierteR hat genauso viele Stimmen wie noch Plätze zu vergeben sind. Wer im dritten Wahlgang nicht mindestens 50% der abgegebenen gültigen Stimmen (inkl. Enthaltungen) erreicht, ist nicht gewählt. Wenige KandidatInnen: Sollten nicht mehr als doppelt so viele KandidatInnen antreten, wie Plätze zu besetzen sind, entfällt der erste Wahlgang und es wird direkt mit Wahlgang 2 eingestiegenSollten nicht mehr KandidatInnen antreten als Plätze zu besetzen sind, entfallen Wahlgang eins und zwei und es findet nur der 3. Wahlgang statt. Stimmengleichheit: Sollte aufgrund von Stimmengleichheit nicht entscheidbar sein, wer gewählt wurde, so gelten beide als nicht gewählt und dürfen im nächsten Wahlgang wieder antreten. Sollte aufgrund von Stimmengleichheit nicht klar sein, wer im 2. oder 3. Wahlgang wieder antreten darf, so dürfen alle stimmengleichen KandidatInnen antreten. Wenn im 3. Wahlgang deswegen mehr KandidatInnen antreten sollten als Plätze zu vergeben sind, findet evtl. ein 4. Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet dann das Los, wer dort kandidieren darf. KandidatInnen-Meldung Alle KandidatInnen für den Attac-Rat und den Koordinierungskreis sollen ihre Kandidatur samt ihrem Mandat vorher beim Attac-Büro sollen. Kandidaturen sind jedoch auch spontan auf dem Ratschlag möglich. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2000) Verfahren für die Gründung und Anerkennung bundesweiter AGs Die inhaltliche Arbeit von Attac ruht wesentlich auf der Arbeit der bundesweiten Arbeitsgruppen und Kampagnen. AGs orientieren sich am Selbstverständnis, an den Zielen und Arbeitsmethoden von Attac-D. Bundesweite Arbeitsgruppen werden durch Gründungsinitiativen ins Leben gerufen. Personen, die an der Gründung einer neuen AG interessiert sind, laden nach Rücksprache mit dem Koordinierungskreis zu einem oder mehreren bundesweiten Treffen einer Gründungsinitiative ein und erarbeiten dabei ein Selbstverständnispapier, das auf folgende Fragen eingeht: 1. Name, Thema, Ziel und Arbeitsweise der AG 2. Zusammenhang des Themas mit Globalisierung, spezifisch globalisierungskritische Perspektive, Kernforderungen der AG 3. Verankerung in den bestehenden Strukturen von Attac, d.h. Einbeziehung von Mitgliedsorganisatio- 16 nen und Arbeitsgruppen der lokalen Attac-Gruppen, die sich mit diesem Thema beschäftigen und Abgrenzung zu den Arbeitsbereichen bestehender AGs, 4. vorläufige Arbeitsplanung entsprechend dieser Perspektive Dieses Papier legt die Gründungsinitiative dem Attac-Rat vor, der auf dieser Grundlage über die Einrichtung einer bundesweiten AG entscheidet. (Beschluss Ratschlag Frankfurt 2002) 17 Anlagen Attac Trägerverein e.V. Attac ist kein Verein, sondern hat offene Strukturen – zwischen Netzwerk und Bewegung. Um „geschäftsfähig“ zu sein, braucht es eine juristische Form. Dies ist der Trägerverein. Nachdem zunächst „share e.V.“ als juristischer Träger des Gesamtprojektes Attac fungiert hat, wurde beim Ratschlag im Oktober 2003 in Aachen die Gründung und Satzung eines eigenen Trägervereines „Attac e.V.“ beschlossen mit folgender Aufgabe: „…. die Arbeit des Netzwerks Attac-Deutschland als Rechtsträger zu befördern und voran zu treiben. Der Verein erkennt den Netzwerk- und Bewegungscharakter, die demokratischen Entscheidungsstrukturen, das Konsensprinzip und die politische Pluralität als unteilbares Selbstverständnis des Netzwerkes AttacDeutschland an und macht es sich zur Aufgabe, diese für die Lebendigkeit und politische Funktionsfähigkeit des Netzwerks zentralen Elemente zu unterstützen und zu erhalten. In dieser Funktion begreift sich der Attac-Trägerverein als Teil der globalisierungskritischen Bewegung.“ Zentraler Bestandteil dieses Beschlusses sind hierbei die Überlegungen zur zukünftigen Rechtsform von Attac (s.u.). Ordentliche Mitglieder dieses gemeinnützigen Vereines sollen die gewählten Mitglieder des Attac-Rates sein, dessen Vorstand aus den ebenfalls gewählten KoKreis-Mitgliedern besteht. Diese wiederum wählen zwei Vorsitzende, die jeweils zu zweit zeichnungsberechtigt sind und (im Sinne des Vereinsrechtes) persönlich haftbar sind. Für die Arbeit im des Attac-Trägerverein gibt es keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. (Eine Anpassung der eingetragenen Vereinssatzung an die Strukturen von Attac steht noch aus). Alle anderen Mitglieder von Attac haben den formalen Status von Fördermitgliedern. Sie sind - ebenso wie andere UnterstützerInnen und Aktive - in die basisdemokratischen Prozesse und Konsensfindungen einbezogen und entscheiden über die Entwicklung von Attac. Dazu gehört auch die Entscheidung über den Haushalt, der einmal jährlich auf dem Ratschlag beschlossen wird (mit einfacher Mehrheit von den Delegierten der Attac-Gruppen und Mitgliedsorganisationen). Überlegungen zur zukünftigen Rechtsform von Attac Grundsätzlich gibt es bei der Diskussion um rechtliche Fragen gibt es immer wieder die Tendenz, zuerst über konkrete rechtliche Lösungen zu reden, (z.T. mit angeblichen juristischen Sachzwängen als Argumenten) bevor diskutiert wird, welche Ziele mit einer Rechtsformlösung eigentlich verfolgt werden. Deshalb wollten wir, bevor wir auf mögliche Lösungen eingehen, die Frage nach den Zielen an den Anfang stellen. Ausgangslage: Attac ist formaljuristisch ein abhängiges Projekt von Share e.V. Unsere Mitglieder sind formal nicht stimmberechtigte Fördermitglieder von Share e.V. Dieser Zustand ist aus demokratischen Gründen und wegen der Möglichkeit des Missbrauchs durch die Share-Mitglieder höchst fragwürdig. Außerdem entsteht dem Vorstand von Share e.V. angesichts des inzwischen erheblichen finanziellen Volumens von Attac ein nicht unwesentliches Risiko. Der Koordinierungskreis hat sich auf seiner Sitzung Ende September 2001 mit der Frage der zukünftigen Rechtsform befasst. Der Rat hat daraufhin im Juli 2002 eine Arbeitsgruppe 18 eingerichtet, der Sven Giegold, Irene Wollenberg, Philipp Hersel und Richard Schmidt angehören. Im weiteren Verlauf hat noch Holger aus der Attac-Gruppe Freising mitgewirkt. Der Vorschlag unten basiert auf dem dort Diskutierten. Nun gilt es die Hausaufgaben zu machen. Ziele einer bundesweiten Rechtsform Haftungsbegrenzung: Eine Rechtsform soll das Risiko für die handelnden Personen begrenzen und für die Mitglieder ausschließen. Gerade von Gewerkschaften war wiederholt zu hören, dass sie mit einem Beitritt zögern, solange der Haftungsausschluss nicht garantiert ist (Was er zwar derzeit ist, aber durch die wenig transparente Situation nicht klar wird). Gemeinnützigkeit: Für SpenderInnen und Mitgliedsbeiträge sollte der Spendenabzug möglich sein. Auch für Stiftungen und öffentliche ZuschussgeberInnen ist Gemeinnützigkeit oft Voraussetzung der Förderung. Problemloser Geldfluss zwischen Orts- und Bundesebene: Gelder von der Bundesebene sollten möglichst unbürokratisch der Ortsebene zur Verfügung gestellt werden können. Begrenzung des Verwaltungsaufwandes: Der Verwaltungsaufwand sollte möglichst gering sein. Einfachheit und Vermeidung von Bürokratie: Unsere Rechtsstruktur sollte einfach zu verstehen und möglichst unbürokratisch sein. Verbindliche demokratische Struktur: Entscheidungen sollen demokratisch gefällt werden. Die nach einem demokratischen Verfahren getroffenen Entscheidungen sollen dann auch verbindlich sein. Missbrauchsresistente Struktur: Die Struktur sollte es so weit wie möglich ausschließen, Ressourcen von Attac zu missbrauchen oder die Organisation durch eine “feindliche Übernahme” o.ä. zu instrumentalisieren. Sicherung der Verwendung des Namens “Attac” In einem noch festzulegenden demokratischen Verfahren sollte das Recht zur Verwendung des Namens “Attac” entziehbar sein. Vertretungsbefugnis: Die Rechtsform sollte klar regeln, wer in welchen Grenzen vertretungsberechtigt ist. Umstellungskosten: Aufwand und Kosten der Umstellung auf die neue Rechtsform sollen möglichst gering sein. Mitglieder und Spender dürfen nicht verloren gehen. Juristische Lösungen: Um die Komplexität der Entscheidung zu reduzieren, ist es sinnvoll, sich die Rechtskonstruktion ähnlicher Organisations-/Netzwerk-Gebilde wie Attac anzusehen. Lösungsvorschlag: Attac gründet einen bundesweiten, gemeinnützigen Trägerverein, der in das Vereinsregister eingetragen wird. Mitglieder des Trägervereins sind die Mitglieder des aktuellen Koordinierungskreises und/oder des Rates (vom Ratschlag als Vollversammlung basisdemokratisch legitimierte Leitungsgremien von Attac). Alle Mitglieder und UnterstützerInnen von Attac – Organisationen wie Privatpersonen – werden Fördermitglieder des Trägervereins. Dadurch ist die Haftung der Fördermitglieder des Vereins ausgeschlossen. Die Mitglieder des Vorstandes sind auch nur bei vorsätzlichem Missbrauch haftbar zu machen (Vereinsvorstände haften nur schwach). Die eigentliche Entscheidungsstruktur von Attac existiert außerhalb des Trägervereins und entspricht den demokratischen Verfahren, die sich Attac-Deutschland selbst gibt. Zur Zeit ist das das vom Ratschlag im Mai 2002 verabschiedete Strukturpapier mit dem Ratschlag als basisdemokratischer Vollversammlung und dem Rat und dem Ko-Kreis als aus dieser Versammlung gewählten Gremien. In der Summe soll der Trägerverein also nur eine juristische Klammer um die ohnehin bestehenden demokratisch legitimierten Leitungsgremien von Attac sein. Wählt der Ratschlag einen neuen Rat oder Koordinierungskreis, so verändert sich auch die personelle Zusammensetzung der Mitglieder des Trägervereins. Für Aktivitäten, die mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sind, kann ein eigener Fonds außerhalb des Trägervereins errichtet werden (z.B. der Rechtshilfefonds). Bei Zuwendungen an diesen Fonds gibt es natür19 lich keine Spendenquittung. Missbrauchssicherheit: Da der Attac-Haushalt inzwischen eine erhebliche Größenordnung erreicht hat (über 1,2 Mio €), bedarf es bei dem vorgeschlagenen Trägervereinsmodell der Rechtssicherheit, dass die aktuellen Mitglieder des Trägervereins die Beschlüsse der Attac-Entscheidungsstruktur befolgen. Hier suchen wir derzeit die beste Lösung mit Rechtsanwälten. Vertretungsbefugnis und Vorstand des Vereins: Vorgeschlagen wird, dass alle jeweils aktuellen Mitglieder des Koordinierungskreises gleichberechtigte Mitglieder des Vereinsvorstandes werden. Ferner kann der Vorstand weiteren Personen, z.B. aus dem Büro, Prokura gewähren. Der Verein sollte den Namen tragen: “Trägerverein Attac e.V.” Geldfluss zwischen Orts- und Bundesebene: Die lokalen Attac-Gruppen haben Anspruch auf 30% der in ihrem Einzugsgebiet erhobenen Beiträge von Attac-Mitgliedern. Das Geld geht entweder an natürliche Personen, die Mitglied der jeweiligen Gruppe vor Ort sind, als Beauftragte des Trägervereins, die sich zu ordentlicher Verwendung verpflichten. Dies wird durch rechtsverbindliche Erklärungen fixiert. Zum Jahresende müssen die Finanzverantwortlichen der Gruppen das verausgabte Geld mit Belegen und Maßnahmen im Sinne des Vereinszwecks des Attac-Trägervereins nachweisen. Darüber hinaus sind einige Lokalgruppen finanziell über andere Mitgliedsorganisationen (e.V.) organisiert. Auch die müssen die Beitragsanteile für eine lokale Gruppe verwalten dürfen und möglichst eigenständig im Sinne ihrer eigenen Gemeinnützigkeit abrechen und ggü. dem Finanzamt ausweisen können (quasi als Spende des Attac- Trägervereins an einen anderen Verein mit änlichen Zielen der Gemeinnützigkeit). Modell für eine örtliche Rechtsform: Der Attac-Trägerverein soll den nötigen Rahmen abgeben, das lokale Attac-Gruppen keiner zusätzlichen Rechtsform bedürfen. Umstellung von der bisherigen Struktur auf die neue: Alle Fördermitglieder werden aufgefordert, Fördermitglieder des neuen Vereins zu werden. Die große Mehrheit wird dies vermutlich tun. Alle, die dies nicht machen, sollten Attac jedoch nicht verloren gehen. Share e.V. wird weiterhin die Beiträge der Wechselunwilligen einziehen und dem neuen Trägerverein sämtliche Beiträge nach Abzug der real entstandenen Kosten überweisen. Dies ist mit den Vorschriften der Gemeinnützigkeit auch vereinbar. 20