« zurück zur Website Muster einer Kleinstbetrag-Rechnung für Freiberufler --------------------------------------------------------------------Beispiel einer Kleinstbetrag-Rechnung Allerdings werden die meisten Freiberufler wohl schon aus Gründen der eigenen Übersichtlichkeit den Lieferzeitpunkt in der Rechnung erwähnen. So kann auch besser gemahnt werden, wenn die geforderte Zahlung ausbleiben sollte. Vollständige Adressenangabe und Name des Rechnungsempfängers Auf die Angabe des vollständige Namens und der Adresse von Kunden und Auftraggeber kann natürlich nicht verzichtet werden, auch muss die Rechnung einen Betreff und ein Datumaufweisen. Genannt werden müssen zudem die Art und der Umfang der Leistung, bei einemÜbersetzer zum Beispiel „Übersetzung von 5 Seiten aus dem Englischen ins Deutsche“. Bruttobetrag und Angabe der enthaltenen Umsatzsteuer nennen Das Bruttoentgelt muss aufgeführt werden und auch, ob Umsatzsteuer erhoben wird oder nicht. Ist der Freiberufler zum Aufführen der Umsatzsteuer verpflichtet, muss der Umsatzsteuersatz angegeben werden. Sind auf der Rechnung mehrere Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen vermerkt, so müssen diese auch getrennt aufgeführt werden. Wird keine Umsatzsteuer erhoben, so sollte der Vermerk der Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 genannt werden. Üblich ist es auch bei Kleinstbetrag-Rechnungen, weitere Angaben zur Information des Freiberuflers zu geben. Ein Service von: http://www.Erfolq-als-Freiberufler.de