Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 28. Juli 2011) 2 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Schließfächer/Verwahrstücke, Sonstiges) 4 Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen/Barauszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 9 Kapitel C: Informationen zu Entgelten und Kosten für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden 12 Kapitel D: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale) 14 Kapitel E: Wechselkurs 14 Kapitel F: 204/02/28 – HD0711 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Alle Entgelte sind ggf. inklusive Mehrwertsteuer Preis- und Leistungsverzeichnis A Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kontoführung, Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Schließfächer/Verwahrstücke, Sonstiges) I. Persönliche Konten 1. Preismodelle für Privatkonten 0-Euro-Konto (Leistungsumfang: Siehe Komfort-Konto) – Bei Geldeingang1 von mindestens 1.200 EUR im Kalendermonat – Bei Geldeingang1 unter 1.200 EUR im Kalendermonat Komfort-Konto (Nur Bestandsgeschäft, kein Neuabschluss möglich) Sämtliche Buchungsposten girocard-Maestro Card, ggf. Zweitkarte (jede weitere girocard-Maestro Card 7,50 EUR p.a.) ServiceCard ggf. – Zweitkarte (jede weitere ServiceCard 3,50 EUR p.a., gilt nur für Bestandskarten mit Verfall bis 12/2013, bei Konto-/Kartenzugängen nur noch girocard-Maestro Card) Ausführung von beleghaften und beleglosen Inlands- und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen Einrichtung/Änderung/Ausführung von Daueraufträgen Kontoauszug am Bankterminal Aktiv-Konto Sämtliche Buchungsposten girocard-Maestro Card, ggf. Zweitkarte (jede weitere girocard-Maestro Card 7,50 EUR p.a.) ServiceCard ggf. – Zweitkarte (jede weitere ServiceCard 3,50 EUR p.a., gilt nur für Bestandskarten mit Verfall bis 12/2013, bei Konto-/Kartenzugängen nur noch girocard-Maestro Card) Ausführung von beleglosen Inlands- und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen Einrichtung/Änderung/Ausführung von Daueraufträgen Kontoauszug am Bankterminal Monatspauschale Monatspauschale2 0,00 EUR 8,90 EUR ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ ⎪ ⎪ ⎭ Monatspauschale2 8,90 EUR ⎫ ⎪ ⎪ ⎬ ⎪ ⎪ ⎭ Monatspauschale2 5,90 EUR Pro Überweisung 1,50 EUR Ausführung von beleghaften Inlands- und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen Start-Konto (Für Schüler, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Volontäre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende bei Nachweis bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Sämtliche Buchungsposten girocard-Maestro Card ⎫ ⎪ (jede weitere girocard-Maestro Card 7,50 EUR p.a.) ServiceCard ⎪ (jede weitere ServiceCard 3,50 EUR p.a., gilt nur für Bestandskarten mit Verfall bis 12/2013, bei Konto-/Kartenzugängen nur noch girocard-Maestro Card) ⎬ Monatspauschale YOUNG VISA ⎪ Ausführung von beleghaften und beleglosen Inlands- und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen ⎪ Einrichtung/Änderung/Ausführung von Daueraufträgen ⎭ Kontoauszug am Bankterminal 0,00 EUR Telefon Banking Geschäftsabwicklungskonto z.B. für Wertpapiergeschäfte, Einzug von Kreditraten etc. Kostenfreier Monatsauszug 1 2 Monatspauschale 4,00 EUR Ausgenommen Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften/Rückschecks. Berechnung der Monatspauschale erfolgt unabhängig von der Nutzung der girocard-Maestro Card/ServiceCard. Seite 2 Preis- und Leistungsverzeichnis 2. Übermittlung des Kontoauszuges (pro Vorgang, ohne Porto) – Aufbewahrung zur Abholung (Postabholer) – Aufbewahrung zur Abholung (strenger Postabholer) – Tages- und Wochenauszug – Monatsauszug – Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug Pro Auszug Pro Auszug Pro Auszug Pro Auszug 1,50 EUR 2,50 EUR 0,13 EUR 0,51 EUR 15,00 EUR Jährlich 25,00 EUR II. Sparkonto Aufbewahrung eines Sparbuches (nicht bei als Kreditsicherheit hinterlegten Sparbüchern) Ausstellung eines Ersatzsparbuches Vertrag zugunsten Dritter Ausstellung einer Ersatzsteuerbescheinigung Pro Ausfertigung Vorzeitige Auflösung von Vertragssparkonten 12,00 EUR 5,00 EUR 11,00 EUR 5,00 EUR III. Reisezahlungsmittel 1. Reiseschecks – Verkauf (nur bestimmte Währungen) 1% des Scheck gegenwertes mind. 6,00 EUR – Zuzüglich Versandkosten 5,60 EUR 2. Sorten Die aktuellen Sortenkurse erhalten Sie bei unseren Beratern in der Filiale 2.1 Verkauf an eigene Kunden – Barverrechnung Pro Posten – Verrechnung über Kundenkonto – Bei Versand an Privatadresse zzgl. 2.2 Verkauf an fremde Kunden 5,00 EUR Entgeltfrei 5,60 EUR Pro Posten 5,00 EUR 2.3 Ankauf von eigenen Kunden – Barverrechnung Pro Posten – Verrechnung über Kundenkonto 5,00 EUR Entgeltfrei 2.4 Ankauf von fremden Kunden Pro Posten 5,00 EUR IV. Schließfächer/Verwahrstücke – Mietpreis für ein Schließfach – Einlagerung von Verwahrstücken Pro Jahr Pro Jahr Je nach Größe Je nach Größe V. Sonstiges – Saldenbestätigung (außerhalb der Quartalsabrechnung) – Erträgnisaufstellung – Ermittlung einer neuen Kundenadresse (ggf. zzgl. Porto und fremder Entgelte) – Bestätigung von Zinsgutschriften oder Zinsbelastungen in einfacher Form – FAX im Kundeninteresse – Aufbewahrung von Post für strenge Postabholer Pro Jahr – Ankauf und Verkauf von Edelmetallen/Münzen Pro Posten    Die aktuellen Preise erhalten Sie bei unseren Beratern in der Filiale 11,00 EUR 25,00 EUR 10,00 EUR 11,00 EUR 4,00 EUR 250,00 EUR 12,60 EUR Seite 3 Preis- und Leistungsverzeichnis B Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Bareinzahlungen/Barauszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen 1. Barauszahlungen An eigene Kunden bei der Commerzbank – Mit Commerzbank MasterCard bzw. MasterCard GOLD bzw. Prepaid MasterCard auf den Auszahlungsbetrag – Mit Commerzbank VISA bzw. VISA GOLD bzw. Prepaid VISA auf den Auszahlungsbetrag Am Schalter Am Geldautomaten 1,95% mind. 5,98 EUR 3 1,95% mind. 5,98 EUR 3 An eigene Kunden bei fremden Kreditinstituten (KI) / Zahlungsdienstleistern (ZDL) – Mit girocard-Maestro Card/ServiceCard/FlexiCard/SparCard 3 – EUR – Bei inländischen KI der Cash Group – Bei anderen inländischen KI/ZDL, 3 – EUR4 die am Geldautomaten ein direktes Kundenentgelt vereinbaren 5 3 – Bei ausländischen KI/ZDL auf den Auszahlungsbetrag 1%, mind. 5,98 EUR6 – Mit Commerzbank MasterCard/MasterCard GOLD/Prepaid MasterCard/VISA/VISA GOLD/Prepaid VISA – Bei inländischen KI/ZDL auf den Auszahlungsbetrag 3% 1,95%6 mind. 5,98 EUR – Bei ausländischen KI/ZDL auf den Auszahlungsbetrag 3% 1,95%6 mind. 5,98 EUR Zuzüglich 1% für Auslandseinsatz (Gilt nur außerhalb des Eurolandes). – Laden der GeldKarte – Eigene Kunden an fremden Ladeterminals – Fremde Kunden an Commerzbank Ladeterminals 7 8 2. Bareinzahlungen zugunsten Dritter (ausgenommen Spendenzahlungen) – Auf ein Konto innerhalb der Bank – Auf ein Konto eines fremden Kreditinstitutes 1‰, 2‰, 3. Bareinzahlungen mit SafeBag Pro Stück mind. 5,00 EUR mind. 10,00 EUR 7,50 EUR II. Überweisungen 1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in einer anderen EWR-Währung a) Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) Die Entgelte der Bank richten sich nach den individuell vereinbarten Preisen. Ansonsten gilt: aa) Inlandsüberweisungsaufträge in Euro und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) – Telefon Banking mit persönlicher Identifikations-Nummer (PIN) – Telefonische (außerhalb Telefon Banking) bzw. formlose Überweisungen (z.B. mündliche oder nicht auf Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Ausführungsbestätigung/-anzeige – Eilüberweisung (nur für Inlandsüberweisungsaufträge in Euro möglich) – Nachforschungen im Kundeninteresse – Rückruf einer Überweisung 3 4 5 6 7 8 Pro Überweisung Pro Überweisung Pro Überweisung Pro Überweisung zzgl. fremder Kosten Pro Auftrag Pro Rückruf 1,50 EUR 6,00 EUR 11,00 EUR 11,00 EUR 11,00 EUR 11,00 EUR Barauszahlung am Schalter nicht möglich. Der Geldautomatenbetreiber zieht das vereinbarte Entgelt zusammen mit dem Auszahlbetrag ein. Wird zusammen mit dem ggf. in Euro umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen. Gegebenenfalls kommt noch ein Entgelt des Geldautomatenbetreibers hinzu (ist vor Ort ausgewiesen). Wir belasten die uns durch das das Terminal betreibende Institut berechneten Entgelte an Sie weiter; sie betragen im Regelfall 1,00 EUR. Ladungen an Automaten der Cash Group sind kostenfrei. Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, können Sie dort erfragen. In der Regel beträgt dieses Entgelt 1,00 EUR. Ladungen mit GeldKarten von Banken der Cash Group sind kostenfrei. Seite 4 Preis- und Leistungsverzeichnis bb) Inlandsüberweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen sowie Überweisungsaufträge in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder in einer anderen EWR-Währung (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt – Transaktionsbezogene Entgelte: Pro Überweisung 2,50 EUR Bei SHARE-Überweisungen (Entgelte der Commerzbank) Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR Bei OUR-Überweisungen (Entgelte der Commerzbank) Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR Zzgl. fremder Entgelte Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR (2) Sonstige Entgelte – Telefonische bzw. formlose Überweisungen Pro Überweisung 11,00 EUR    (z.B. mündliche oder nicht auf Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Reklamationsentgelt/Nachfrage/Nachforschung Pro Auftrag 25,00 EUR    (soweit es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten oder    fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt) – Eilüberweisung Pro Überweisung 15,00 EUR zzgl. fremder Kosten – Repair-Entgelt bei beleglosen Aufträgen, die nicht vollmaschinell verarbeitet werden Pro Überweisung 10,00 EUR    können, weil keine gültige Auftraggeber-IBAN oder BIC der Empfängerbank zzgl. fremder Kosten   geliefert wurde – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Beträge unter 12.500,00 EUR 5,00 EUR Beträge ab 12.500,00 EUR 0,5‰ – Rückruf einer Überweisung Pro Rückruf 25,00 EUR b) Entgelte bei Überweisungseingängen aa) Inlandsüberweisung in Euro und €uro-Überweisungen/SEPA-Überweisungen: siehe Kapitel A I. 1. bb) Inlandsüberweisungseingänge in anderen EWR-Währungen sowie Überweisungseingänge aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro (außer SEPA-Überweisung) oder in einer anderen EWR-Währung (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt – Transaktionsbezogene Entgelte: Pro Überweisung 2,50 EUR Bei SHARE- oder BEN-Überweisungen Beträge unter 13,00 EUR Franko Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR Maximum 100,00 EUR (2) Sonstige Entgelte – Reklamationsentgelt/Nachfrage/Nachforschung Pro Auftrag    (soweit es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten    oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt) – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Beträge unter 12.500,00 EUR Beträge ab 12.500,00 EUR 25,00 EUR 5,00 EUR 0,5‰ Seite 5 Preis- und Leistungsverzeichnis 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) a) Überweisungsausgänge aa) Entgelte bei Überweisungsaufträgen (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt – Transaktionsbezogene Entgelte: Pro Überweisung 2,50 EUR Entgelte der Commerzbank Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR (2) Sonstige Entgelte – Telefonische bzw. formlose Überweisungen (z.B. mündliche oder nicht auf Pro Überweisung    Vordrucken der Bank) oder mittels Telefax – Zahlungen in nicht frei konvertierbaren Währungen (Exotenzahlungen) Minimum Maximum – Reklamationsentgelt/Nachfrage/Nachforschung Pro Auftrag    (soweit es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht    ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt) – Eilüberweisung Pro Überweisung zzgl. fremder Kosten – Repair-Entgelt bei beleglosen Aufträgen, die nicht vollmaschinell Pro Überweisung    verarbeitet werden können, weil keine gültige Auftraggeber-IBAN zzgl. fremder Kosten    oder BIC der Empfängerbank geliefert wurde – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Beträge unter 12.500,00 EUR Beträge ab 12.500,00 EUR – Rückruf einer Überweisung Pro Rückruf 11,00 EUR 3‰ 25,00 EUR 200,00 EUR 25,00 EUR 15,00 EUR 10,00 EUR 5,00 EUR 0,5‰ 25,00 EUR b) Überweisungseingänge bb) Entgelte bei Überweisungseingängen (1) Höhe der Entgelte Der Preis setzt sich zusammen aus dem Standardabwicklungsentgelt und den transaktionsbezogenen Entgelten. – Standardabwicklungsentgelt Pro Überweisung 2,50 EUR – Transaktionsbezogene Entgelte: Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung (Entgelte der Commerzbank) Beträge unter 13,00 EUR Franko Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 1,5‰, Minimum 12,50 EUR Maximum 100,00 EUR (2) Sonstige Entgelte – Reklamationsentgelt/Nachfrage/Nachforschung Pro Auftrag    (soweit es sich nicht um einen nicht autorisierten, von der Bank nicht ausgeführten    oder fehlerhaften Zahlungsvorgang handelt) – Währungsumrechnung bei einer Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Beträge unter 12.500,00 EUR Beträge ab 12.500,00 EUR 25,00 EUR 5,00 EUR 0,5‰ Seite 6 Preis- und Leistungsverzeichnis III. Dauerauftrag a) Dauerauftrag im Inland (soweit nicht bereits in Kapitel A I. 1. enthalten) – Einrichtung    (ausgenommen Daueraufträge zugunsten eigener Konten bei der Commerzbank) – Ausführung – Änderung/Aussetzung    (ausgenommen Daueraufträge zugunsten eigener Konten bei der Commerzbank) – Rückruf 11,00 EUR b) Grenzüberschreitende Daueraufträge – Einrichtung – Ausführung – Änderung/Aussetzung – Rückruf 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 25,00 EUR 1,53 EUR 0,26 EUR 1,53 EUR IV. Lastschriften 1. Einzugsermächtigungslastschrift – Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher Pro Auftrag    (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) ⅓% vom Lastschriftbetrag, mind. 5,11 EUR 2. Abbuchungsauftragslastschrift a) Entgelte – Vormerkung eines Abbuchungsauftrages Pro Jahr – Entgelt für den Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher Pro Auftrag    (unabhängig davon, ob Retoure von anderer Bank oder unserem Hause eingeht) 7,67 EUR ⅓% vom Lastschriftbetrag, mind. 5,11 EUR V. Kartenzahlungen 1. Debitkarten – girocard-Maestro Card Pro Jahr – ServiceCard Pro Jahr – FlexiCard Pro Jahr – Erteilung einer Ersatz-PIN (persönliche Geheimnummer) für Service-, Ersatzbestellung    Flexi- und girocard-Maestro Card, wenn die Notwendigkeit des Ersatzes    ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat – Ersatzkarte bei nicht von der Bank zu vertretendem Defekt oder Verlust bzw.    Kartentausch auf Wunsch des Kunden    – girocard-Maestro Card, FlexiCard Ersatzbestellung   – ServiceCard Ersatzbestellung – Einsatz der girocard-Maestro Card/ServiceCard und FlexiCard an Terminals    zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen9   – Inland    – Ausland (EU-Länder) für Zahlungen in Euro    – Ausland (EU-Länder) mit anderer Landeswährung als Euro 1%, mind.    – Ausland (nicht-EU-Länder) 1%, mind. 9 7,50 EUR 3,50 EUR 7,50 EUR 7,50 EUR 10,00 EUR 5,00 EUR Entgeltfrei Entgeltfrei 1,25 EUR 2,50 EUR Ob und ggf. in welcher Höhe der Terminalbetreiber ein Entgelt verlangt, ist vor Ort zu erfragen. Seite 7 Preis- und Leistungsverzeichnis 2. Kreditkarten Commerzbank MasterCard bzw. VISA Hauptkarte Zusatzkarte Jahresentgelt10 29,90 EUR 10 19,90 EUR Jahresentgelt10 79,90 EUR 10 59,90 EUR Jahresentgelt Commerzbank MasterCard GOLD bzw. VISA GOLD Hauptkarte Zusatzkarte Jahresentgelt Prepaid MasterCard bzw. Prepaid VISA Hauptkarte Jahresentgelt10 Bis 18 Jahre 0,00 EUR Ab 18 Jahre 29,90 EUR – Foto für MasterCard/MasterCard GOLD/VISA/VISA GOLD/YOUNG VISA Pro Jahr – Motivkarte für MasterCard/MasterCard GOLD/VISA/VISA GOLD/YOUNG VISA/ Pro Jahr    Prepaid MasterCard/Prepaid VISA – Erstellung einer Ersatzkarte bei Beschädigung oder Verlust (inkl. Versand), wenn die Bank die Beschädigung oder den Verlust der Kreditkarte nicht zu vertreten hat:   – innerhalb Europas   – außerhalb Europas   – Erstellung Notfallersatzkarte – Erstellung einer zusätzlich angeforderten Rechnungskopie Pro Stück – Anforderung einer Belegkopie Pro Stück Umsätze außerhalb des Eurolandes 3,07 EUR 5,00 EUR 12,50 EUR 20,00 EUR 150,00 EUR 1,53 EUR 4,09 EUR 1% Auslandseinsatzentgelt VI. Scheckverkehr 1. Scheckverkehr im Inland a) Zahlungsausgänge – Einzug eines auf Euro ausgestellten Schecks Entgeltfrei – Einzug eines auf Fremdwährung ausgestellten Schecks Beträge 10,00 EUR unter 250,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 12,50 EUR b) Zahlungseingänge – Einlösung eines auf Euro ausgestellten Schecks (zur Gutschrift Eingang vorbehalten) Entgeltfrei – Einlösung eines auf Fremdwährung ausgestellten Schecks    (zur Gutschrift Eingang vorbehalten) Beträge bis 13,00 EUR Franko    zzgl. fremder Entgelte und Porto Beträge über 10,00 EUR 13,00 EUR und unter 250,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 20,00 EUR – Inkassoscheck in Euro 1,0‰, Minimum 5,00 EUR – Inkassoscheck in Fremdwährung zzgl. fremder Entgelte und Porto Beträge bis 13,00 EUR Franko Beträge über 10,00 EUR 13,00 EUR und unter 250,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 20,00 EUR 10 Die Jahresentgelte werden im Voraus Ihrem Kreditkartenkonto belastet. Im Falle einer unterjährigen Kündigung erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung. Im Falle einer Kündigung der Bank aus wichtigem Grund erfolgt keine Rückerstattung des Jahresentgeltes. Seite 8 Preis- und Leistungsverzeichnis c) Sonstige Entgelte Schecksperre Vormerkung Jährlich 15,00 EUR Entgelt für den Einreicher eines Schecks bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder von unserem Haus eingeht) Pro Scheck ⅓%, mind. 5,11 EUR Bereitstellung eines unbestätigten LZB-Schecks Pro Scheck 25,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten LZB-Schecks Pro Scheck 48,00 EUR 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr (Eigene Entgelte) a) Zahlungsausgänge für Kunden Einlösung der vom Kunden ausgestellten Schecks Beträge unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 12,50 EUR b) Zahlungseingänge für Kunden (Scheckinkasso) (1) Scheckbetrag zur Gutschrift Eingang vorbehalten Beträge bis 13,00 EUR Franko Beträge über 13,00 EUR, unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 20,00 EUR (2) Scheckbetrag zur Gutschrift nach Eingang (Inkasso) zzgl. fremder Entgelte und Porto Beträge bis 13,00 EUR Franko Beträge über 13,00 EUR, unter 250,00 EUR 10,00 EUR Beträge ab 250,00 EUR 2‰, Minimum 20,00 EUR C Informationen zu Entgelten und Kosten für Wertpapierdienstleistungen I. Standardisiertes Wertpapiergeschäft 1. An- und Verkauf WP-Art Provisionssatz Minimum (Inlandsbörse) Minimum (Auslandsbörse) Aktien und Zertifikate 1,00% vom Kurswert 24,90 EUR 34,90 EUR Renten 0,50% vom Kurswert, mind. vom Nennwert 19,90 EUR 34,90 EUR Zertifikate im Rahmen von WP-Sparplänen 1,00% vom Kurswert, zzgl. 2,50 EUR entfällt entfällt Rabatt für über Commerzbanking.de aufgegebene Orders: 20% auf obige Provisionssätze/Minimumentgelte.1 2. Abwicklungsentgelte a) Entgelt für Xetra-Nutzung: b) Für Orderabwicklung von Auslandswerten über Clearstream Banking AG Bei im Inland gehandelten Werten Bei im Ausland gehandelten Aktien und Renten Bei im Ausland gehandelten Investmentfondsanteilen 1,50 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR 2,50 EUR Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Entgelte/Provisionssätze werden pro Abrechnung erhoben. Bei Teilausführungen wird jede Teilausführung als eigenständige Abrechnung betrachtet. Die Entgelte für Xetra-Nutzung und die Abwicklung von Orders von Auslandswerten über Clearstream Banking AG erhält die Bank und reguliert daraus die dafür anfallenden fremden Kosten und Auslagen. 1 gilt nicht für Transaktionen im Zusammenhang mit Wertpapiersparplänen Seite 9 Preis- und Leistungsverzeichnis 3. Investmentfondsanteile: Die Bank bietet den Kauf von Investmentfondsanteilen zu einem festen Preis an (Festpreisgeschäft). Dieser Preis enthält ­einen Ertragsanteil der Bank, dessen Höhe sich am Ausgabeaufschlag des Fonds (in der Regel bis zu 5%) orientiert. Bei Kauf der Investmentfondsanteile über die Kapitalanlagegesellschaft2 fällt ebenfalls ein Ausgabe­aufschlag (in der Regel bis zu 5%) an. Ein Verkauf von Investmentfondsanteilen über die Kapitalanlagegesellschaft erfolgt ohne Provision zum Rücknahmepreis. An-/Verkauf von Investmentfondsanteilen über Börsen: Kosten analog zu An- und Verkauf von Aktien. 4. Limitentgelt (alle Börsen) – Pro Gattung für jeden Auftrag     5,00 EUR (Das Limitentgelt fällt an, wenn die Order gelöscht wird oder die nicht ausgeführte Order aufgrund ihrer zeitlichen Befristung ausläuft. Das Limitentgelt fällt bei mehrmonatiger Gültigkeit zudem jeweils zum Monatsende an.) – Pro Gattung für jede Limitänderung (Unabhängig davon, ob der Auftrag ausgeführt wurde) 5,00 EUR 5. Depotverwahrungs- und -verwaltungsentgelte Bis 75.000,00 EUR 0,175% p.a.3 Für darüber hinausgehende Volumensteile 0,145% p.a.3 Mindestentgelt 19,80 EUR p.a. Die Berechnung erfolgt taggenau; die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Das Mindestentgelt wird pro angefangenem Quartal berechnet. Im Depot enthaltene und aufgrund der Anlage im Rahmen des 5. Vermögensbildungsgesetz gesperrte Wertpapiere4 a) während der Sperrfrist entgeltfrei b) bei Entsperrung am Ende der Laufzeit bzw. bei vorzeitiger Entsperrung zeitanteilig 80,00 EUR 6. Einlösung am Schalter zur Kontogutschrift (nur sofern die Bank nicht Einlösungsstelle ist, etwaige fremde Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt) – Wertpapiere 0,25% vom Einlösungsbetrag, mind.15,34 EUR – Zinsscheine, Dividendenscheine und Ertragsscheine 0,25% vom Bruttoertrag, mind. 7,67 EUR 7. Börsengehandelte Finanztermingeschäfte5 Sockelbetrag pro Order6 Produkt Variabler Teil in % vom Kurswert Nur bei Positions-Eröffnung (Opening); das Schließen (Closing) ist provisionsfrei (fremde Kosten werden weiterbelastet) Kauf oder Verkauf/gedeckte Optionen7 25,00 EUR 1,25% Verkauf/Covered XTF-Future 25,00 EUR 25,00 EUR pro Kontrakt Kauf Aktienoptionen 35,00 EUR 1,75% Kauf Indexoptionen 45,00 EUR 1,75% 55,00 EUR 2,25% 65,00 EUR 2,25% 50,00 EUR 15,00 EUR pro Kontrakt 70,00 EUR 15,00 EUR pro Kontrakt Ungedeckter Verkauf Aktienoptionen8 Ungedeckter Verkauf Indexoptionen Futures auf Aktien8 Futures und Optionen auf Futures 8 8 8. Sonstiges Uns belastete fremde Kosten und Auslagen, z.B. Maklercourtage, geben wir in gleicher Höhe weiter. Für die in diesem Preis­ verzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht wer­ den und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bestimmen. Die vom Kunden zu tragenden und in der Wertpapier­ abrechnung oder durch sonstige Rechnungslegung ausgewiesenen Kosten werden von dem vereinbarten Konto abgebucht. Im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften können weitere Kosten und Steuern entstehen, die nicht von der Bank in Rech­ nung gestellt werden. Soweit der Kunde mit der Bank ein Festpreisgeschäft abgeschlossen hat, gilt der vereinbarte Festpreis, der die Handelsspanne der Bank einschließt; eine Provision fällt nicht an. 2 3 4 5 In Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds, Ausnahmen sind im Einzelfall zu erfragen. Auf das Depotvolumen; bei Renten mind. auf den Nennwert. für ab 2012 abgeschlossene Verträge Gültig für alle Börsenplätze, an denen wir für private Kunden tätig sind. Ein Entgelt für nicht ausgeführte Aufträge oder Änderungen wird nicht erhoben. Bei Ausübungen von Aktienoptionen fällt die übliche Aktienprovision an, der Barausgleich (Cash-Settlement) bei Indexoptionen ist provisionsfrei. 6 Bei Teilausführungen: Sockelbetrag nur bei der ersten Ausführung eines Börsentages. 7 Bei gedeckten Geschäften wird der Gegenwert der Option vollständig und deckungsgleich separiert: bei verkauften Calls und gekauften Puts die entspre­ chende Anzahl der zugrunde liegenden Aktien, bei verkauften Puts ein dem Gegenwert der zu beziehenden Aktien entsprechender Betrag (Konto­ guthaben oder Geldmarktfonds). 8 Hier entsteht eine Verpflichtung zur Hinterlegung von Sicherheiten gem. Vorgabe der jeweiligen Börse, auf die die Bank einen Aufschlag von mindestens 40% erhebt. Seite 10 Preis- und Leistungsverzeichnis II. Wertpapiergeschäfte im Rahmen des Preismodells „Onlinedepot“ Das Onlinedepot wendet sich an Kunden, die grundsätzlich ohne Anlageberatung durch die Bank agieren und Aufträge über Online Banking im Internet selbst erfassen. Die Kundenkorrespondenz einschließlich Wertpapier­abrechnung wird – soweit technisch vorgesehen – elektronisch zur Verfügung gestellt (Postbox). Abweichend von den für das standardisierte Wertpapiergeschäft aufgeführten Konditionen gelten im Rahmen des Preis­ modells „Online­depot“ die nachstehenden Konditionen. Diese gelten nicht für Transaktionen im Zusammenhang mit Wert­ papiersparplänen. 1. An- und Verkauf WP-Art Provisionssatz Minimum (Inlandsbörse) Minimum (Auslandsbörse) Aktien und Zertifikate 0,50% vom Kurswert 9,90 EUR 14,90 EUR 0,25% vom Kurswert, mind. vom Nennwert 9,90 EUR 14,90 EUR Renten 2. Investmentfondsanteile Bei dem Kauf von Investmentfondsanteilen von der Bank im Wege des Festpreisgeschäfts reduziert die Bank ihren Ertrags­ anteil um 50%; bei dem Kauf der Investmentfondsanteile über die Kapitalanlagegesellschaft1 wird der Ausgabeaufschlag ebenfalls um 50% reduziert. 3. Orderwegzuschläge Kunden, die das Preismodell „Onlinedepot“ nutzen, erfassen Wertpapieraufträge grundsätzlich über Online Banking im ­Internet. Sofern die Bank ausnahmsweise andere Auftragswege akzeptiert, so berechnet sie zusätzliche Entgelte: Orderweg Zuschlag Telefonbanking 10,00 EUR Filiale (Berater) Abrechnung zu Konditionen des standardisierten Wertpapiergeschäfts 4. Limitentgelt (alle Börsen) Limitentgelte werden nicht erhoben. III. Wertpapiergeschäft im Rahmen der Vermögensverwaltung Abweichend von den für das standardisierte Wertpapiergeschäft aufgeführten Konditionen gelten im Rahmen der Vermögensverwaltung folgende Konditionen: 1. An- und Verkauf WP-Art WP-Art Provisionssatz MwSt. (netto) WP-Art Provisionssatz Minimum (brutto) (Inlandsbörse) Minimum (Auslandsbörse) 19% 1,19% vom Kurswert 17,85 EUR 29,75 EUR 0,5% vom Kurswert, 19% mind. vom Nennwert 0,60% vom Kurswert, mind. vom Nennwert 17,85 EUR 29,75 EUR Aktien, Investment- 1,0% vom Kurswert fondsanteile und Zertifikate Renten 2. Abwicklungsentgelte a) Entgelte für Xetra-Nutzung: b) Für Orderabwicklung von Auslandswerten über Clearstream Banking AG bei im Inland gehandelten Werten bei im Ausland gehandelten Aktien und Renten bei im Ausland gehandelten Investmentfondsanteilen 1,79 EUR 2,38 EUR 2,38 EUR 2,98 EUR Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Entgelte/Provisionssätze werden pro Abrechnung erhoben. Bei Teilausführungen wird jede Teilausführung als eigenständige Abrechnung betrachtet. Die Entgelte für Xetra-Nutzung und die Abwicklung von Orders von Auslandswerten über Clearstream Banking AG erhält die Bank und reguliert daraus auch anfallende fremde Kosten und Auslagen. 1 In Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentfonds, Ausnahmen sind im Einzelfall zu erfragen. Seite 11 Preis- und Leistungsverzeichnis 3. Depotverwahrungs- und -verwaltungsentgelte (unabhängig von Verwahrart und Wertpapiergattung) – bis 130.000,00 EUR – für darüber hinausgehende Volumensteile    Die Berechnung erfolgt taggenau; die Abrechnung vierteljährlich. 0,179% p.a. auf das Depotvolumen 0,119% p.a. Uns belastete fremde Kosten und Auslagen (ggf. zzgl. der aktuell gültigen MwSt.), z.B. Maklercourtage, geben wir in gleicher Höhe weiter. Soweit unter Ziffer II keine eigenständige Regelung für die Vermögensverwaltung erfolgt, gelten die oben unter Ziffer I dargestellten Konditionen aus dem standardisierten Wertpapiergeschäft. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Vermögensverwaltung alle Leistungen der MwSt. unterliegen. IV. Hinweise über Zuwendungen von Dritten und an Dritte 1. Zahlungen durch Dritte an die Bank Der Erwerb von Investmentfondsanteilen zieht die Zahlung einer im Fondsprospekt ausgewiesenen Verwaltungsvergütung aus dem Fondsvermögen an die Kapitalanlagegesellschaft nach sich. Aus dieser Vergütung zahlen Kapitalanlagegesellschaf­ ten in der Regel wiederkehrende laufende Vertriebsprovisionen an die Bank. Die Höhe dieser laufenden Vertriebsprovisionen beträgt in der Regel 60%, im Einzelfall bis zu 100% der Verwaltungsvergütung und wird stichtagsbezogen zeitanteilig pro Fondsanteil berechnet. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten und anderen strukturierten Anleihen kann es in vergleichbarer Weise zur Zahlung von Vertriebs- und/oder laufenden Vertriebsprovisionen von fremden Zertifikateemittenten kommen. Bei der Neuemission von Aktien und anderen Wertpapieren können von den Emittenten Platzierungsprovisionen an die Bank gezahlt werden. Nähere Einzelheiten teilt die Bank auf Nachfrage mit. Weitere Einzelheiten enthält zudem die Infor­ mation der Bank über den Umgang mit Interessenkonflikten. 2. Zahlungen an Zuführer und Vermittler Wenn der Bank die Geschäftsbeziehung oder eine einzelne Wertpapierdienstleistung durch einen Dritten zugeführt oder ver­ mittelt wurde, leitet die Bank an diesen Zuführer oder Vermittler im Einzelfall die vom Kunden erhobenen Provisionen zum Teil oder in voller Höhe weiter. Nähere Einzelheiten teilt die Bank auf Nachfrage mit. D Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden (Kreditgeschäft, Auskünfte, Avale) I. Regelleistungen bei Privatkrediten 1. Ratenkredite mit Festzins Siehe Preisaushang 2. Rahmenkredit mit variablem Zinssatz und variabler Inanspruchnahme Siehe Preisaushang II. Sonderleistungen im Kreditgeschäft 1. Kreditbearbeitung 1.1 Allgemein – Unterjährige (außerplanmäßige) Zinsbescheinigung auf Kundenwunsch Pro zu bestätigendem 25,00 EUR    zusätzlich zum Jahreskontoauszug Jahr und Unterkonto – Unterjährige (außerplanmäßige) Kreditlinien-/Saldenbestätigung auf Pro zu bestätigendem 25,00 EUR    Kundenwunsch zusätzlich zum Jahreskontoauszug Jahr und Unterkonto – Einsichtnahme in Register oder Einholung eines Registerauszuges für den 30,00 EUR    Kunden, z.B. Grundbuch, Katasteramt, Handelsregister – Zweitschriften/Nachdrucke von Dokumenten, z.B. von Jahreskontoauszügen, Pro Dokument 11,00 EUR Ausnahme: Kopien   auf Kundenwunsch1 von notariellen Urkunden – Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredit(teil)rückzahlung Pro Kredit, 300,00 EUR    während der Zinsbindung max. 600,00 EUR insgesamt – Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung bei Teil-/Nichtabnahme des Kredits Pro Kredit, 300,00 EUR max. 600,00 EUR insgesamt 1 Entgeltfrei, wenn die Zweitschrift/der Nachdruck aus Umständen erforderlich wird, die von der Bank zu verantworten sind. Seite 12 Preis- und Leistungsverzeichnis – Indikative Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitige    Kredit(teil)rückzahlung während der Zinsbindung, auf Kundenwunsch    zur Einschätzung, ohne anschließende (Teil-)Rückzahlung – Nachträgliche Kreditvertragsänderung auf Kundenwunsch, z.B. Rahmen- oder    Produktänderung, Aufteilung von Krediten, Änderung der Zins- und Tilgungsrate Wird bei tatsächlicher Ablösung während der Bindungsfrist verrechnet; telefonische Anfrage kostenfrei Pro Kredit 1.2 Schuldnermodifikation – Schuldnerwechsel/Schuldübernahme auf Kundenwunsch – Schuldhaftentlassung eines/mehrerer Mitschuldner auf Kundenwunsch 75,00 EUR 200,00 EUR 1.800,00 EUR 600,00 EUR 2. Sicherheiten 2.1 Sicherheitenbearbeitung ohne Grundpfandrechte – Austausch und (außerplanmäßige) Freigabe von Sicherheiten sowie nachträgliche Einmal pro Sicherheit    Sicherheitenvertragsänderung auf Kundenwunsch 300,00 EUR 2.2 Grundpfandrechte – Austausch sowie nachträgliche Sicherheitenvertragsänderung auf Kundenwunsch 1.200,00 EUR – Pfandfreigabe auf Kundenwunsch    – ohne Veränderung des Deckungskapitals 375,00 EUR    – mit Veränderung des Deckungskapitals 425,00 EUR – Rangänderung auf Kundenwunsch 425,00 EUR – Abtretungen (auch Teilabtretungen) auf Kundenwunsch 125,00 EUR – Treuhänderische Verwaltung von Grundschulden Einmal pro Grundschuld 75,00 EUR – Sonstige notariell beglaubigte Erklärung auf Kundenwunsch,    z.B. Zustimmungserklärung 100,00 EUR – Treuhänderische Abwicklung von Kreditablösungen im Kundenauftrag 125,00 EUR III. Auskünfte – Erteilung einer schriftlichen Bankauskunft an Dritte im Auftrag des Kunden – Einholung einer allgemeinen Bankauskunft (Inland und Ausland) im Auftrag des Kunden 20,00 EUR 23,80 EUR IV. Avale – Urkundenerstellung – Maschinell 50,00 EUR – Manuell 100,00 EUR – Direktversand der Urkunde an Dritte 10,00 EUR – Urkundenversand per Kurierdienst 35,00 EUR – Avalprovision je Aval 3,5% p.a., mind. EUR 50,00 p.a. – Nachträgliche Änderungen in der Urkunde auf Kundenwunsch,    z.B. Anpassung des Bürgschaftsbetrages, Mind. 50,00 EUR p.a. – Verlängerung der Laufzeit, Ausstellung/Einholung einer Freistellungserklärung 50,00 EUR   wegen Urkundenverlust2 2 Entgeltfrei, wenn der Verlust auf Umständen beruht, die von der Bank zu vertreten sind. Seite 13 Preis- und Leistungsverzeichnis E Wechselkurs Bei Kundengeschäften in fremder Währung (z. B. Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge) legt die Bank für den An- und Verkauf von Devisen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Referenzwechselkurs den um 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eines jeden Handelstages (Abrechnungstermin) ermittelten und in ihren Internet-Seiten veröffentlichten Geld- bzw. Briefkurs zugrunde (www.commerzbank.de, dort unter der Rubrik Marktdaten/Kursinformationen/Devisenkurse). Den An- und Verkauf von Devisen, dessen Ausführung der Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis zum Abrechnungs­termin nicht mehr möglich ist, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Abrechnungstermins ab. Der Geld- bzw. Briefkurs wird unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse ermittelt. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz einer Karte erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, die Abrech­ nung zum Devisengeldkurs. Als Devisengeldkurs gilt der von der Bank bankarbeitstäglich um 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) unter Bezugnahme auf den internationalen Devisenmarkt festgestellte Kurs. Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Konto­währung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses erfolgt nach der obigen Regel. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. F Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kunden die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675 c bis 676 c des BGB), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken ­anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, über Ver­ stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675 c bis 676 c des BGB oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Commerzbank AG Seite 14